Gewinnspiel-Abofallen: Versteckte Kosten und Ihre Rechte
Warnung: Kostenlose Gewinnspiele mit teuren Folgen
„Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!" – hinter dieser Nachricht verbirgt sich oft eine Abofalle. Wer vermeintlich kostenlose Gewinnspiele ausfüllt, findet sich schnell in einem kostenpflichtigen Abo wieder, das nie gewollt war.
So funktionieren Gewinnspiel-Abofallen
Das Prinzip ist simpel aber effektiv: Auf Webseiten, in sozialen Netzwerken oder per E-Mail werden attraktive Gewinnspiele beworben – oft mit Preisen wie iPhones, Reisen oder Einkaufsgutscheinen. Zur Teilnahme müssen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten eingeben.
Was Sie übersehen: Im Kleingedruckten, oft in grauer Schrift auf hellem Hintergrund oder hinter einem unscheinbaren Link, steht, dass Sie mit der Teilnahme gleichzeitig ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Die Kosten liegen typischerweise zwischen 30 und 90 Euro pro Monat für nutzlose „Premium-Dienste", Zeitschriften oder dubiose Coaching-Angebote.
Die erste Rechnung kommt oft erst Wochen später – wenn Sie den Zusammenhang zum Gewinnspiel längst vergessen haben. Wer nicht zahlt, wird mit Inkassobriefen und Mahnungen unter Druck gesetzt.
Die Buttonlösung: Ihr stärkstes Recht
Seit 2012 schützt die sogenannte Buttonlösung (§ 312j Abs. 3 BGB) Verbraucher vor versteckten Kosten im Internet. Das Gesetz schreibt vor: Jeder kostenpflichtige Online-Vertrag muss über einen Button abgeschlossen werden, der unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweist – zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen" oder „kaufen".
Fehlt dieser Button oder ist er irreführend beschriftet (z. B. „Jetzt teilnehmen“ statt „zahlungspflichtig bestellen"), ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Sie sind zur Zahlung nicht verpflichtet – unabhängig davon, was im Kleingedruckten steht.
§ 312j Abs. 3 BGB – Buttonlösung
Ein Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr kommt nur zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die Schaltfläche muss gut lesbar und eindeutig beschriftet sein.
Typische Merkmale von Abofallen
| Merkmal | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|
| Verlockende Preise | iPhone, Auto oder 1.000-€-Gutschein als Gewinn – unrealistisch großzügig |
| Persönliche Daten gefordert | Name, Adresse, Geburtsdatum und manchmal sogar Bankdaten für ein „kostenloses" Gewinnspiel |
| Versteckte Kosten | Preishinweis nur im Kleingedruckten, grauer Text auf hellem Grund |
| Fehlender Kosten-Button | Kein „zahlungspflichtig bestellen“-Button, stattdessen „Jetzt teilnehmen" |
| Aggressive Werbemails | Nach der Teilnahme Flut von Werbemails und SMS-Nachrichten |
Was tun, wenn Sie in eine Abofalle getappt sind?
- Nicht zahlen: Wenn kein ordnungsgemäßer Vertragsschluss (Buttonlösung) vorliegt, besteht keine Zahlungspflicht.
- Schriftlich widersprechen: Senden Sie einen Widerspruch per Einschreiben. Bestreiten Sie den Vertragsschluss und berufen Sie sich auf § 312j BGB.
- Widerrufen: Widerrufen Sie zusätzlich innerhalb der 14-tägigen Frist (oder länger, falls keine korrekte Widerrufsbelehrung erfolgte).
- Lastschriften zurückbuchen: Lassen Sie bereits abgebuchte Beträge über Ihre Bank zurückbuchen (8 Wochen bei autorisierten, 13 Monate bei unautorisierten Lastschriften).
- Inkasso widersprechen: Lassen Sie sich von Inkassobriefen nicht einschüchtern. Widersprechen Sie schriftlich.
Prävention: So vermeiden Sie Abofallen
- Nehmen Sie nur an Gewinnspielen bekannter, seriöser Unternehmen teil
- Lesen Sie die Teilnahmebedingungen vollständig – auch das Kleingedruckte
- Geben Sie bei Gewinnspielen niemals Bankdaten oder Kreditkartennummern an
- Prüfen Sie, ob ein „zahlungspflichtig bestellen“-Button vorhanden ist
- Richten Sie eine Drittanbietersperre bei Ihrem Mobilfunkanbieter ein
- Nutzen Sie für Gewinnspiel-Teilnahmen eine separate E-Mail-Adresse