Widerrufsrecht bei Finanzprodukten: 14 Tage Bedenkzeit
Kernaussage
Bei den meisten Finanzverträgen im Fernabsatz haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann dieses Recht zeitlich unbegrenzt bestehen.
Das Widerrufsrecht schützt Verbraucher vor übereilten Entscheidungen bei Finanzprodukten. Wer online einen Kredit abschließt, telefonisch eine Versicherung vereinbart oder per App ein Depot eröffnet, kann den Vertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Produkte betroffen sind, wie Sie Ihr Recht ausüben und was bei fehlerhafter Belehrung gilt.
Rechtsgrundlage: Das Fernabsatzgesetz für Finanzdienstleistungen
Die §§ 312c ff. BGB in Verbindung mit § 356b BGB regeln das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen. Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn beide Parteien sich bei Vertragsschluss nicht gleichzeitig am selben Ort befinden – also bei Online-Abschlüssen, telefonischer Beratung oder Verträgen per Post.
Seit der EU-Richtlinie 2002/65/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Verbrauchern ein Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen im Fernabsatz zu gewähren. Deutschland hat dies im BGB umgesetzt und in mehreren Reformen konkretisiert.
Welche Finanzprodukte haben ein Widerrufsrecht?
| Produktkategorie | Widerrufsfrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verbraucherdarlehen | 14 Tage | § 495 BGB |
| Versicherungsverträge | 14 Tage (Lebensversicherung: 30 Tage) | § 152 VVG |
| Bausparverträge | 14 Tage | §§ 312c, 356b BGB |
| Depoteröffnung (Fernabsatz) | 14 Tage | §§ 312c, 356b BGB |
| Ratenzahlungsvereinbarungen | 14 Tage | § 506 BGB |
So üben Sie Ihr Widerrufsrecht aus
Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden. Es genügt eine formlose Mitteilung – per Brief, E-Mail oder Fax. Entscheidend ist die rechtzeitige Absendung, nicht der Zugang beim Anbieter.
Musterbrief: Widerruf eines Finanzvertrags
Wichtig: Fristen einhalten
Senden Sie den Widerruf am besten per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie den fristgerechten Zugang im Streitfall nachweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie den Widerruf am letzten Tag der 14-Tage-Frist absenden.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Das ewige Widerrufsrecht
Enthält die Widerrufsbelehrung Fehler oder fehlt sie ganz, beginnt die 14-tägige Frist nicht zu laufen. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie den Vertrag auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen können. Typische Fehler in Widerrufsbelehrungen sind:
- Falsche Angabe des Fristbeginns
- Fehlende Nennung der Widerrufsfolgen
- Unklare Formulierung der Widerrufserklärung
- Falsche Adressangabe für den Widerruf
- Verweis auf veraltete Rechtsvorschriften
Besonders bei Immobilienkrediten, die zwischen 2002 und Juni 2016 geschlossen wurden, fanden sich häufig fehlerhafte Belehrungen. Der BGH hat in zahlreichen Urteilen das sogenannte „ewige Widerrufsrecht" bestätigt (u.a. BGH XI ZR 564/15). Seit dem 21. Juni 2016 gilt allerdings eine gesetzliche Erlöschensfrist von 12 Monaten und 14 Tagen nach Vertragsschluss.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Nicht alle Finanzgeschäfte unterliegen dem Widerrufsrecht. Ausgenommen sind insbesondere:
- Einzelne Wertpapiergeschäfte an der Börse (Kauf/Verkauf von Aktien, ETFs)
- Devisengeschäfte und Terminkontrakte
- Verträge, deren Preis von Finanzmarktschwankungen abhängt (§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB)
- Verträge, die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vollständig erfüllt wurden
Rechtsfolgen des Widerrufs
Nach wirksamem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt. Der Anbieter muss alle erhaltenen Zahlungen zurückgewähren. Bei Krediten müssen Sie die ausgezahlte Darlehenssumme zurückzahlen, erhalten aber sämtliche Zinsen, Bearbeitungsgebühren und Nebenkosten erstattet. Der Anbieter hat für die Rückzahlung 30 Tage Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung.