Bankgebühren zurückfordern: Nach BGH-Urteil 2021
BGH stärkt Verbraucherrechte
Der BGH hat am 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) entschieden: Banken dürfen AGB-Änderungen nicht durch Schweigen des Kunden als genehmigt betrachten. Millionen Kunden können zu Unrecht erhobene Gebühren zurückfordern.
Mit seinem Grundsatzurteil vom 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof eine weitverbreitete Praxis der Bankenbranche für unwirksam erklärt: Jahrelang hatten Banken ihre AGB und Gebührentabellen geändert und die Zustimmung der Kunden durch bloßes Schweigen fingiert. Der BGH stellte klar, dass diese Praxis gegen §§ 307, 308 Nr. 5 BGB verstößt. Die Folge: Verbraucher können sämtliche auf dieser Grundlage erhobenen Gebühren zurückfordern.
Das BGH-Urteil XI ZR 26/20 im Detail
Im konkreten Fall hatte die Postbank ihre AGB dahingehend geändert, dass Kunden Gebührenerhöhungen automatisch zustimmen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten widersprechen. Der BGH entschied:
- Klauseln, die das Schweigen des Kunden als Zustimmung zu Vertragsänderungen werten, sind nach § 307 BGB unwirksam
- Dies gilt unabhängig davon, ob die Gebührenerhöhung inhaltlich angemessen war
- Alle auf Grundlage solcher Klauseln vorgenommenen Änderungen sind von Anfang an unwirksam
- Betroffene Kunden haben einen Anspruch auf Rückerstattung der Differenz zwischen alter und neuer Gebühr
Welche Gebühren sind betroffen?
Grundsätzlich betroffen sind alle Gebühren und Entgelte, die durch stillschweigende Zustimmung eingeführt oder erhöht wurden. In der Praxis sind dies vor allem:
Kontoführungsgebühren
Erhöhungen der monatlichen Grundgebühr für Girokonten, Tagesgeldkonten oder Verrechnungskonten.
Kartengebühren
Neu eingeführte oder erhöhte Gebühren für EC-Karten, Kreditkarten oder Ersatzkarten.
Überweisungsgebühren
Entgelte für beleghafte Überweisungen, Echtzeit-Überweisungen oder Auslandsüberweisungen.
Sonstige Entgelte
Gebühren für Kontoauszüge, Schließfächer, Bargeldeinzahlungen, SMS-TAN oder Freistellungsaufträge.
Verjährung: Bis wann können Sie Gebühren zurückfordern?
Verjährung beachten
Rückforderungsansprüche verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende (§ 195, § 199 BGB). Prüfen Sie zeitnah, welche Gebührenerhöhungen in Ihrem Fall betroffen sind und handeln Sie vor Ablauf der Frist.
Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben. Durch das BGH-Urteil 2021 kann argumentiert werden, dass die Kenntnis erst mit dem Urteil eingetreten ist – es gibt hierzu unterschiedliche Rechtsauffassungen. Konservativ gerechnet verjähren Ansprüche aus 2023 am 31. Dezember 2026.
Anleitung: So fordern Sie Ihre Gebühren zurück
Kontoauszüge prüfen
Durchsuchen Sie Ihre Kontoauszüge der letzten Jahre nach Gebührenerhöhungen. Notieren Sie Datum, alte Gebühr, neue Gebühr und die Differenz. Prüfen Sie auch, ob Sie der Änderung aktiv zugestimmt haben.
Rückforderung berechnen
Berechnen Sie die Summe aller unberechtigten Gebühren: Monatliche Differenz × Anzahl der Monate seit der Erhöhung. Vergessen Sie nicht, Zinsen (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz) geltend zu machen.
Musterbrief an die Bank senden
Senden Sie einen formellen Rückforderungsbrief an Ihre Bank mit Fristsetzung von 4 Wochen. Nutzen Sie unseren Musterbrief als Vorlage und passen Sie die Beträge an.
Musterbrief: Rückforderung unrechtmäßiger Bankgebühren
Was tun bei Ablehnung durch die Bank?
Viele Banken lehnen Rückforderungen zunächst ab oder bieten nur einen Teil an. In diesem Fall haben Sie folgende Eskalationsmöglichkeiten:
- Ombudsmann: Das kostenlose Schlichtungsverfahren beim zuständigen Ombudsmann (privat: Bankenombudsmann, Sparkassen: DSGV, Genossenschaftsbanken: BVR)
- Verbraucherzentrale: Beratung und ggf. Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Anwalt: Bei höheren Beträgen empfiehlt sich die Beauftragung eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Sammelklage: Verschiedene Verbraucherschutzorganisationen haben Musterfeststellungsklagen eingereicht, denen Sie sich anschließen können