Meldung von Missständen
Die AlleAktien Verbraucherzentrale unterhält gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eine interne Meldestelle. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber können Missstände und Verstöße vertraulich melden, ohne Repressalien befürchten zu müssen.
Was kann gemeldet werden?
- Verstöße gegen EU-Recht oder nationales Recht
- Verbraucherschutz-Verstöße von Finanzanbietern
- Betrug, Marktmanipulation oder Insiderhandel
- Datenschutzverstöße
- Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kontakt der Meldestelle
E-Mail: hinweis@verbraucherzentrale.alleaktien.com
Post (vertraulich): AlleAktien Verbraucherzentrale, z. Hd. Hinweisgeberstelle, Postfach 80 08 20, 80804 München
Telefon: +49 (0) 30 2065 4399-30 (Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr)
Vertraulichkeitsgarantie:Die Identität von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern wird gemäß § 8 HinSchG geschützt. Eine Meldung kann auch anonym erfolgen. Repressalien gegen hinweisgebende Personen sind gem. § 36 HinSchG unzulässig.
Externe Meldestellen
Alternativ können Sie sich an folgende externe Stellen wenden:
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesamt für Justiz – Externe Meldestelle des Bundes