Wohnungsbetrug: Fake-Inserate auf Immobilienportalen erkennen
Warnung: Zunahme von Wohnungsbetrug
Die Polizei registriert einen deutlichen Anstieg von Betrugsdelikten auf Immobilienportalen. Besonders in Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt nutzen Kriminelle die Verzweiflung von Wohnungssuchenden aus.
Die häufigsten Betrugsmaschen
1. Die „Vermieter im Ausland“-Masche
Der angebliche Eigentümer befindet sich im Ausland (beruflich, familiär) und kann keine persönliche Besichtigung anbieten. Er schickt den Schlüssel per Kurier — gegen Vorauszahlung der Kaution und der ersten Monatsmiete. Die Wohnung existiert zwar, gehört aber jemand anderem.
2. Identitätsdiebstahl über Bewerbungsunterlagen
Betrüger sammeln umfangreiche Bewerbungsunterlagen (Ausweiskopien, Gehaltsnachweise, Kontoauszüge) und nutzen diese, um Kredite zu beantragen oder Konten zu eröffnen. Die Wohnung wird nie vergeben.
3. Kopierte Echtwohnungs-Inserate
Betrüger kopieren echte Inserate, senken den Preis und stellen sie auf anderen Portalen ein. Der günstigere Preis lockt Interessenten, die an den Betrüger statt an den echten Vermieter zahlen.
Checkliste: Sicher eine Wohnung suchen
- Zahlen Sie niemals Geld vor einer persönlichen Besichtigung
- Bestehen Sie auf einem persönlichen Treffen mit dem Vermieter oder einer Bevollmächtigten
- Prüfen Sie das Inserat: Stimmen Fotos, Lage und Preis überein?
- Googlen Sie die Bilder per Rückwärtssuche — sind sie von anderen Seiten kopiert?
- Senden Sie keine Ausweiskopien vor Vertragsschluss
- Zahlen Sie Kaution nur auf ein Kautionskonto oder nach Mietvertragsunterzeichnung
- Prüfen Sie das Grundbuch, wenn Zweifel an der Eigentümerschaft bestehen
Rechtslage: Ihre Ansprüche bei Mietbetrug
Mietbetrug ist nach § 263 StGB strafbar (Betrug). Als Geschädigter können Sie Strafanzeige erstatten und Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei Überweisungen gilt: Je schneller Sie handeln, desto höher die Chance auf Rückbuchung.
Wichtig: Kaution richtig anlegen
Nach § 551 BGB muss die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Verlangen Sie einen Nachweis über das Kautionskonto. Die Kaution in bar an einen unbekannten „Vermieter" zu übergeben ist ein klares Warnsignal.
Was tun bei Verdacht?
- Brechen Sie sofort den Kontakt ab und zahlen Sie kein Geld
- Melden Sie das Inserat beim Portal (ImmoScout24, WG-Gesucht etc.)
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei — auch online über die Onlinewache
- Kontaktieren Sie Ihre Bank bei bereits erfolgter Überweisung
- Informieren Sie die Verbraucherzentrale