Stromschulden: Sperre verhindern und Hilfe finden
Strom ist ein Grundbedürfnis
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 230.000 Stromsperren durchgeführt. Betroffen sind oft Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Rentner. Ein Leben ohne Strom bedeutet: kein Licht, kein Kühlschrank, kein warmes Essen, keine Heizung, kein Telefon-Laden. Es gibt Hilfe — handeln Sie jetzt.
Ihre Rechte: Wann darf der Strom gesperrt werden?
Eine Stromsperre ist an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft (§ 19 StromGVV). Der Versorger darf den Strom nur sperren, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Rückstand von mindestens 100 € und mindestens zwei ausstehende Abschlagszahlungen
- Sperrandrohung: Mindestens 4 Wochen vorher schriftlich angekündigt
- Sperrangekündigung: Der genaue Sperrtermin muss 3 Werktage vorher mitgeteilt werden
- Verhältnismäßigkeit: Die Sperre darf nicht unverhältnismäßig sein (z.B. bei Gefahr für Leben und Gesundheit)
- Ratenzahlungsangebot: Der Versorger muss vor der Sperre eine Ratenzahlung angeboten haben
Prüfen Sie jeden Punkt
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Sperre rechtswidrig. Widersprechen Sie schriftlich und verweisen Sie auf den fehlenden Punkt. Im Zweifel hilft die Verbraucherzentrale.
So verhindern Sie die Stromsperre
1. Ratenzahlung vereinbaren
Kontaktieren Sie Ihren Versorger sofort und bieten Sie eine realistische Ratenzahlung an. Der Versorger ist verpflichtet, Ihnen eine Ratenzahlung anzubieten und diese ernsthaft zu prüfen. Schon kleine Raten von 20–50 € monatlich können die Sperre abwenden.
2. Härtefall geltend machen
In bestimmten Situationen ist eine Stromsperre unverhältnismäßig und damit unzulässig:
- Kleinkinder im Haushalt (die auf warme Nahrung angewiesen sind)
- Schwangerschaft
- Schwere Krankheit oder Behinderung (besonders bei elektrischen medizinischen Geräten)
- Pflegebedürftige im Haushalt
Legen Sie ein ärztliches Attest oder eine Geburtsurkunde bei und machen Sie den Härtefall schriftlich geltend.
3. Sozialamt einschalten
Das Sozialamt (oder Jobcenter bei Bürgergeld-Empfängern) kann Stromschulden als Darlehen übernehmen (§ 36 SGB XII bzw. § 24 Abs. 1 SGB II). Wichtig:
- Stellen Sie den Antrag vor der Sperre — nicht danach
- Bringen Sie die Sperrandrohung und Ihre Einkommensnachweise mit
- Das Darlehen wird in kleinen Raten vom Regelsatz abgezogen
- Auch Nicht-Leistungsempfänger können in Notlagen einen Antrag stellen
4. Prepaid-Zähler als Alternative
Seit der Novellierung der Stromgrundversorgungsverordnung müssen Versorger als Alternative zur Sperre einen Prepaid-Zähler anbieten. Dabei laden Sie Guthaben auf, und der Strom fließt, solange Guthaben vorhanden ist. Die alte Schuld können Sie separat abbezahlen.
Strom bereits gesperrt: Was jetzt?
- Sofort das Sozialamt kontaktieren — auch am Wochenende gibt es Notdienste
- Ratenzahlung anbieten — der Versorger muss nach Zahlung oder Vereinbarung unverzüglich entsperren
- Schuldnerberatung aufsuchen — sie kann vermitteln und rechtlich beraten
- Entsperrung einfordern — nach Zahlung oder Ratenzahlungsvereinbarung muss die Entsperrung am nächsten Werktag erfolgen
Kosten der Sperrung
Für die Sperrung und Entsperrung werden leider zusätzliche Kosten berechnet — in der Regel 50–100 €. Diese Kosten können Sie ebenfalls in die Ratenzahlung einbeziehen.
Stromkosten langfristig senken
Um zukünftige Stromschulden zu vermeiden, können Sie:
- Anbieterwechsel: Oft lassen sich 200–400 € jährlich sparen. Nutzen Sie Vergleichsportale
- Abschlag anpassen: Lieber etwas höheren Abschlag zahlen als eine Nachzahlung riskieren
- Stromfresser identifizieren: Alte Kühlschränke, Durchlauferhitzer, Wäschetrockner verbrauchen am meisten
- Stromspar-Check: Caritas und AWO bieten kostenlose Stromspar-Checks für einkommensschwache Haushalte an, inklusive kostenloser Soforthilfen (LED-Lampen, Steckerleisten etc.)