Kontopfändung: P-Konto schützt Ihr Existenzminimum
Sofort handeln bei Kontopfändung
Wenn Ihr Konto gepfändet wird, ist Ihr gesamtes Guthaben zunächst eingefroren — auch Geld für Miete, Essen und Medikamente. Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) schützt Ihr Existenzminimum. Sie haben ein gesetzliches Recht darauf, und die Bank muss es innerhalb von 4 Tagen einrichten.
Was passiert bei einer Kontopfändung?
Bei einer Kontopfändung erhält Ihre Bank einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) von einem Gläubiger. Ab diesem Moment:
- Wird Ihr gesamtes Kontoguthaben eingefroren
- Können Sie kein Geld mehr abheben oder überweisen
- Werden Lastschriften und Daueraufträge nicht mehr ausgeführt
- Ist Ihr Gehalt, Ihre Rente oder Ihre Sozialleistung betroffen
Das kann innerhalb weniger Tage zu einer existenziellen Krise führen: Miete wird nicht gezahlt, Strom wird gesperrt, Lebensmittel können nicht gekauft werden. Deshalb ist das P-Konto so wichtig.
Das P-Konto: Ihr gesetzliches Recht
Seit 2010 hat jeder Kontoinhaber das Recht, sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln zu lassen. Die wichtigsten Fakten:
- Rechtsanspruch: Die Bank darf den Antrag nicht ablehnen (§ 850k ZPO)
- Umwandlungsfrist: Maximal 4 Geschäftstage
- Kostenlos: Die Bank darf keine Gebühr für die Umwandlung verlangen
- Rückwirkend: Bei Umwandlung innerhalb von 4 Wochen nach Pfändung wirkt der Schutz rückwirkend
- Vorsorglich möglich: Sie können Ihr Konto auch vorsorglich in ein P-Konto umwandeln, bevor eine Pfändung droht
Freibeträge 2026: Was geschützt ist
Das P-Konto schützt einen monatlichen Grundfreibetrag vor Pfändung. Die Beträge werden jährlich angepasst:
| Situation | Geschützter Betrag/Monat |
|---|---|
| Grundfreibetrag (Alleinstehend) | ca. 1.402 € |
| + 1 unterhaltsberechtigte Person | ca. 1.929 € |
| + 2 unterhaltsberechtigte Personen | ca. 2.223 € |
| + 3 unterhaltsberechtigte Personen | ca. 2.517 € |
| + 4 unterhaltsberechtigte Personen | ca. 2.811 € |
Stand: 2026. Die genauen Beträge werden jährlich zum 1. Juli angepasst (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung).
P-Konto beantragen: Schritt für Schritt
- Antrag bei Ihrer Bank stellen: Schriftlich oder in der Filiale. Kein besonderes Formular nötig — ein formloser Antrag reicht
- Umwandlung abwarten: Die Bank hat maximal 4 Geschäftstage Zeit
- Grundfreibetrag nutzen: Ab sofort ist der Grundfreibetrag automatisch geschützt
- Erhöhungsbescheinigung besorgen: Wenn Sie Unterhaltspflichten haben oder Kindergeld beziehen, holen Sie sich eine Bescheinigung von der Schuldnerberatung, Familienkasse oder dem Sozialleistungsträger
- Bescheinigung bei der Bank einreichen: Die Bank muss den erhöhten Freibetrag sofort berücksichtigen
Tipp: Vorsorglich umwandeln
Wenn Sie ahnen, dass eine Pfändung kommen könnte (z.B. weil ein Vollstreckungstitel vorliegt), wandeln Sie Ihr Konto vorsorglich in ein P-Konto um. Das kostet nichts und vermeidet den Schock einer plötzlich gesperrten Kontozugang.
Was zusätzlich geschützt ist
Über den Grundfreibetrag hinaus sind bestimmte Geldeingänge besonders geschützt:
- Kindergeld: Zusätzlich zum Grundfreibetrag geschützt (mit Bescheinigung)
- Einmalige Sozialleistungen: Z.B. Erstausstattung, Nachzahlung von Leistungen
- Schmerzensgeld: Kann auf Antrag beim Vollstreckungsgericht freigestellt werden
- Weihnachtsgeld: Bis zur Hälfte des monatlichen Grundfreibetrags zusätzlich geschützt
- Nachzahlungen von Arbeitseinkommen: Können über den Freibetrag hinaus geschützt werden
Häufige Probleme und Lösungen
Bank verweigert P-Konto
Das ist rechtswidrig. Drohen Sie mit einer Beschwerde bei der BaFin und dem Ombudsmann des Bankenverbands. In Eilfällen können Sie beim Vollstreckungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragen.
Freibetrag reicht nicht
Beim Vollstreckungsgericht können Sie einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags stellen (§ 850k Abs. 4 ZPO), etwa wenn Sie besondere Belastungen haben (Krankheitskosten, berufsbedingte Aufwendungen).
Gemeinschaftskonto
Ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Sie müssen zunächst ein eigenes Einzelkonto eröffnen und dieses dann als P-Konto einrichten lassen.