Privatinsolvenz 2026: Ablauf, Dauer und Neuanfang nach 3 Jahren
Das Wichtigste in Kürze
Seit Oktober 2020 dauert die Privatinsolvenz nur noch 3 Jahre. Danach werden Ihnen alle Restschulden erlassen — unabhängig von der Höhe. Dieses Verfahren ist kein Makel, sondern ein vom Gesetzgeber gewollter Neuanfang für Menschen in auswegloser Verschuldung.
Was ist eine Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz (offiziell: Verbraucherinsolvenzverfahren) ist ein gerichtlich geregeltes Verfahren für überschuldete Privatpersonen. Sie ermöglicht nach einer Wohlverhaltensperiode von 3 Jahren die vollständige Befreiung von allen Restschulden — die sogenannte Restschuldbefreiung.
Das Verfahren steht allen natürlichen Personen offen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder deren Verhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger, keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen).
Der Ablauf in 5 Schritten
1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
Bevor Sie Insolvenz anmelden können, müssen Sie einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern unternehmen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 305 InsO). Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt erstellt dafür einen Schuldenbereinigungsplan und legt ihn allen Gläubigern vor.
Scheitert die Einigung — was bei der Mehrheit der Fälle passiert —, erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie für den Insolvenzantrag benötigen.
2. Insolvenzantrag beim Amtsgericht
Mit der Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung stellen Sie den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht). Gleichzeitig beantragen Sie die Restschuldbefreiung und ggf. die Stundung der Verfahrenskosten.
Das Gericht kann zunächst noch einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan versuchen. Stimmen die Gläubiger auch hier nicht zu, wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
3. Insolvenzverfahren
Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter (Treuhänder), der Ihr pfändbares Vermögen verwertet und an die Gläubiger verteilt. In der Praxis haben die meisten Privatpersonen kaum verwertbares Vermögen, sodass dieser Schritt oft schnell abgeschlossen ist.
4. Wohlverhaltensperiode (3 Jahre)
Während der Wohlverhaltensperiode gelten bestimmte Pflichten:
- Den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abführen
- Einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen (oder sich darum bemühen)
- Jeden Wechsel von Arbeitgeber und Wohnung dem Gericht und Treuhänder mitteilen
- Erbschaften zur Hälfte abgeben
- Keine neuen unangemessenen Schulden machen
- Ehrliche Auskünfte über Ihre Verhältnisse geben
Achtung
Verstoßen Sie gegen diese Pflichten, kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Nehmen Sie die Obliegenheiten ernst — es sind nur 3 Jahre.
5. Restschuldbefreiung
Nach Ablauf der 3 Jahre erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Damit sind alle Insolvenzforderungen erledigt — unabhängig davon, wie viel Sie zurückgezahlt haben. Sie starten mit einer sauberen Weste.
Ausnahme: Bestimmte Forderungen werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst, etwa Geldstrafen, Bußgelder und Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung (z.B. Schadensersatz wegen Körperverletzung).
Was Sie während der Insolvenz behalten dürfen
- Hausrat: Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte — alles, was zum angemessenen Lebensstandard gehört
- Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze: Ca. 1.402 € netto (2026), bei Unterhaltspflichten entsprechend mehr
- Angemessenes Auto: Wenn Sie es nachweislich für den Weg zur Arbeit benötigen
- Altersvorsorge: Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung und Rürup-Rente sind insolvenzgeschützt
- Arbeitsgeräte: Werkzeuge und Geräte, die Sie für Ihren Beruf brauchen
Kosten der Privatinsolvenz
Die Mindestverfahrenskosten setzen sich zusammen aus:
- Gerichtskosten: Ab ca. 900 €
- Treuhändervergütung: Ab ca. 1.100 €
- Beratungskosten: Kostenlose Beratungsstellen (Caritas, Diakonie etc.) berechnen nichts; Anwälte ca. 1.000–3.000 €
Verfahrenskostenstundung
Können Sie die Kosten nicht aufbringen, beantragen Sie eine Stundung nach § 4a InsO. Das Gericht stundet die Kosten bis zur Restschuldbefreiung. Danach zahlen Sie in Raten — oder gar nicht, wenn Sie weiterhin mittellos sind. Niemand wird wegen fehlender Mittel vom Insolvenzverfahren ausgeschlossen.
Leben nach der Privatinsolvenz
Die Restschuldbefreiung ist ein echter Neuanfang. So geht es danach weiter:
- SCHUFA: Der Eintrag über die Restschuldbefreiung wird nach 3 Jahren gelöscht. Danach haben Sie eine saubere Auskunft
- Konto: Sie können sofort ein reguläres Girokonto eröffnen (Recht auf Basiskonto besteht ohnehin)
- Beruf: Keine Einschränkungen — eine Privatinsolvenz ist kein Grund für eine Kündigung oder Nichteinstellung
- Erneute Insolvenz: Eine erneute Restschuldbefreiung ist frühestens nach 11 Jahren möglich
Nutzen Sie den Neuanfang, um ein solides finanzielles Fundament aufzubauen. Beginnen Sie mit einem Haushaltsbuch und einem kleinen Notgroschen.