Schulden bei Trennung und Scheidung: Wer haftet?
Das Wichtigste vorab
Eine Trennung ist emotional belastend genug. Wenn dazu noch Schulden kommen, wird es besonders schwierig. Die gute Nachricht: Es gibt klare rechtliche Regeln, wer für welche Schulden haftet. Und es gibt Hilfe. Dieser Artikel verschafft Ihnen Klarheit.
Grundregel: Jeder haftet für seine eigenen Schulden
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft — dem Standardfall in Deutschland — haftet jeder Ehepartner nur für seine eigenen Schulden. Die Ehe allein begründet keine Mithaftung für Schulden des Partners.
Das bedeutet konkret:
- Ein Kredit, den nur Ihr Partner unterschrieben hat, ist allein seine Schuld
- Steuer- oder Bußgeldschulden des Partners betreffen Sie nicht
- Online-Shopping-Schulden des Partners gehen Sie nichts an
Achtung: Ausnahmen!
Diese Grundregel gilt NICHT, wenn: Sie einen Kredit mitunterschrieben haben (Mitdarlehensnehmer), Sie eine Bürgschaft übernommen haben, oder ein gemeinsamer Dispositionskredit auf einem Gemeinschaftskonto besteht. In diesen Fällen haften Sie voll.
Gemeinsame Kredite: Die größte Falle
Haben Sie einen Kredit gemeinsam aufgenommen (beide haben unterschrieben), sind Sie gegenüber der Bank Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Das bedeutet:
- Die Bank kann die gesamte Restschuld von jedem der beiden fordern
- Es spielt keine Rolle, wer das Geld ausgegeben hat
- Die Scheidung ändert an der Haftung gegenüber der Bank nichts
- Auch wenn ein Partner im Innenverhältnis mehr übernimmt, bleibt der andere gegenüber der Bank voll haftbar
Lösungsmöglichkeiten
- Umschuldung auf einen Partner: Die Bank muss zustimmen und prüft die Bonität des verbleibenden Kreditnehmers
- Verkauf des finanzierten Gegenstands: Bei Immobilien oder Autos kann der Verkaufserlös den Kredit tilgen
- Interne Vereinbarung: Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung regelt, wer welchen Anteil der Schulden trägt (wirkt aber nur zwischen den Partnern, nicht gegenüber der Bank)
Zugewinnausgleich und Schulden
Beim Zugewinnausgleich wird der Vermögenszuwachs jedes Partners während der Ehe ermittelt. Schulden werden dabei berücksichtigt:
- Schulden bei Heirat werden vom Anfangsvermögen abgezogen (negatives Anfangsvermögen möglich seit 2009)
- Schulden bei Scheidung reduzieren das Endvermögen
- Wer während der Ehe Schulden abgebaut hat, hat einen größeren Zugewinn
- Wer Schulden aufgebaut hat, hat einen geringeren (oder negativen) Zugewinn
Im Ergebnis trägt der wirtschaftlich stärkere Partner indirekt einen Teil der Schulden des anderen, weil sein Zugewinnausgleichsanspruch steigt.
Unterhaltspflicht und Schulden
Schulden und Unterhalt stehen oft in Konkurrenz zueinander:
Kindesunterhalt hat Vorrang
Kindesunterhalt ist die höchste Priorität. Er darf nur in extremen Ausnahmefällen durch Schuldenzahlungen reduziert werden. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss ggf. seine Lebensführung einschränken oder Nebenverdienste aufnehmen.
Ehegattenunterhalt
Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts können ehebedingte Schulden (die während der Ehe gemeinsam verursacht wurden) abgezogen werden. Schulden, die nach der Trennung allein entstanden sind, werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Die gemeinsame Wohnung
Die Ehewohnung ist bei Trennung ein besonders sensibles Thema:
- Im Trennungsjahr: Beide Partner haben das Recht, in der Wohnung zu bleiben. Keiner kann den anderen einfach rauswerfen
- Zuweisung durch Gericht: Bei Härtefällen (Gewalt, unzumutbare Belastung) kann das Familiengericht die Wohnung einem Partner zuweisen
- Mietvertrag: Stehen beide im Mietvertrag, haften beide für die Miete. Nach der Scheidung kann der Mietvertrag auf einen Partner übertragen werden
- Immobilieneigentum: Gemeinsames Eigentum muss aufgelöst werden — durch Verkauf, Übertragung an einen Partner oder (ungünstig) Teilungsversteigerung
Praktische Schritte bei Trennung und Schulden
- Bestandsaufnahme: Listen Sie alle gemeinsamen und eigenen Schulden auf
- Gemeinschaftskonten auflösen: Eröffnen Sie ein eigenes Konto und lassen Sie Ihr Gehalt dorthin überweisen
- Bank informieren: Teilen Sie Ihrer Bank die Trennung mit, damit keine neuen Verfügungen auf gemeinsame Konten möglich sind
- Schuldnerberatung aufsuchen: Kostenlose Stellen beraten auch bei Trennungsschulden
- Familienrechtsanwalt konsultieren: Für Zugewinnausgleich, Unterhalt und Aufteilung der Schulden
- Steuerklasse wechseln: Im Jahr nach der Trennung müssen die Steuerklassen geändert werden
- Bürgschaften prüfen: Sind Sie als Bürge für Kredite des Partners eingetragen?
Scheidungsfolgenvereinbarung
Viel Streit und Kosten lassen sich durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung vermeiden. Darin regeln Sie einvernehmlich: Schuldenaufteilung, Unterhalt, Zugewinn, Ehewohnung und Sorgerecht. Das spart Nerven, Zeit und Geld — für beide Seiten.