Bürgschaft: Das Risiko, das Ihnen niemand erklärt
Unterschreiben Sie nie blind
Eine Bürgschaft kann Sie in den finanziellen Ruin treiben — auch wenn Sie selbst nie einen Kredit aufgenommen haben. Jedes Jahr verlieren Menschen ihr Erspartes, ihre Wohnung oder ihre finanzielle Existenz, weil sie "nur mal kurz" eine Bürgschaft unterschrieben haben. Dieser Artikel erklärt die Risiken, die Banken verschweigen.
Was ist eine Bürgschaft?
Bei einer Bürgschaft verpflichten Sie sich, die Schulden eines anderen zu bezahlen, falls dieser nicht mehr zahlen kann (§ 765 BGB). Sie übernehmen also das volle finanzielle Risiko eines fremden Kredits — ohne selbst davon zu profitieren.
Was viele nicht wissen: Die Bürgschaft ist ein einseitiges Geschäft. Sie erhalten nichts dafür, tragen aber potenziell die volle Last. Banken lieben Bürgschaften, weil sie damit ihr Risiko abwälzen — auf Menschen, die oft nicht wissen, worauf sie sich einlassen.
Die verschiedenen Arten der Bürgschaft
Gewöhnliche Bürgschaft (Ausfallbürgschaft)
Der Gläubiger muss zuerst alle Mittel gegen den Hauptschuldner ausschöpfen, bevor er sich an den Bürgen wenden kann (Einrede der Vorausklage, § 771 BGB). Das ist die mildeste Form — und kommt in der Praxis kaum noch vor, weil Banken sich das nicht gefallen lassen.
Selbstschuldnerische Bürgschaft — das größte Risiko
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage. Das bedeutet: Der Gläubiger kann sofort und direkt auf den Bürgen zugreifen, ohne den Hauptschuldner vorher verklagen zu müssen.
Achtung: Standardklausel
Fast alle Bankbürgschaften enthalten die Klausel "selbstschuldnerisch". Wenn Sie eine Bürgschaft für einen Bankkredit unterschreiben, verzichten Sie fast immer auf den wichtigsten Schutz, den das Gesetz Ihnen bietet.
Bürgschaft auf erstes Anfordern
Die schärfste Form: Der Bürge muss sofort zahlen, sobald der Gläubiger es verlangt — auch wenn die Forderung strittig ist. Der Bürge muss sich das Geld anschließend vom Hauptschuldner zurückholen (was oft scheitert). Diese Form kommt vor allem im Geschäftsverkehr vor.
Höchstbetragsbürgschaft
Die Haftung ist auf einen bestimmten Maximalbetrag begrenzt. Das ist besser als eine unbegrenzte Bürgschaft, aber der Höchstbetrag kann trotzdem existenzbedrohend sein.
Ehepartner-Bürgschaft: Ein besonders heikles Thema
Banken verlangen häufig, dass der Ehepartner für einen Kredit mitbürgt — auch wenn dieser kein eigenes Einkommen hat. Das ist einer der häufigsten Fälle, in denen eine Bürgschaft sittenwidrig und damit unwirksam sein kann.
Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Urteilen entschieden, dass Bürgschaften sittenwidrig nach § 138 BGB sind, wenn:
- Der Bürge zum Zeitpunkt der Unterschrift finanziell krass überfordert war (die Schulden niemals aus eigenem Einkommen oder Vermögen tilgen könnte)
- Die Bürgschaft aus emotionaler Verbundenheit übernommen wurde (Ehepartner, Kinder, Eltern, Lebensgefährten)
- Die Bank diese emotionale Drucksituation ausgenutzt oder nicht verhindert hat
Prüfen lassen!
Wenn Sie als Ehepartner, Kind oder Elternteil eine Bürgschaft übernommen haben und finanziell überfordert sind, lassen Sie die Bürgschaft unbedingt anwaltlich prüfen. Es gibt zahlreiche BGH-Urteile, die solche Bürgschaften für nichtig erklären.
So kommen Sie aus einer Bürgschaft heraus
Die Möglichkeiten hängen von der Art der Bürgschaft und den Umständen ab:
- Sittenwidrigkeit prüfen: Besonders bei Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen besteht gute Chance auf Nichtigkeit
- Anfechtung wegen Irrtums: Wenn Sie nicht wussten, was eine selbstschuldnerische Bürgschaft bedeutet
- Kündigung: Bei unbefristeten Bürgschaften möglich, aber Haftung für bestehende Schulden bleibt
- Vereinbarung mit dem Gläubiger: Manchmal lässt sich die Bürgschaft gegen eine andere Sicherheit austauschen
- Ablösung durch den Hauptschuldner: Der Hauptschuldner stellt eine andere Sicherheit, und der Gläubiger entlässt den Bürgen
5 goldene Regeln für Bürgschaften
- Nie aus Gefälligkeit bürgen. Freundschaft oder Familie sind kein Grund, Ihre Existenz zu riskieren
- Immer den Vertrag vollständig lesen. Achten Sie besonders auf "selbstschuldnerisch" und "auf erstes Anfordern"
- Höchstbetrag vereinbaren. Bestehen Sie auf eine Obergrenze Ihrer Haftung
- Die Finanzen des Hauptschuldners kennen. Können Sie es sich leisten, die gesamte Schuld zu übernehmen?
- Anwalt einschalten. Vor der Unterschrift, nicht danach. Die Beratungskosten sind verschwindend gering im Vergleich zum Risiko