Inkasso-Schreiben: Wann Sie NICHT zahlen müssen
Nicht einfach zahlen!
Viele Menschen zahlen aus Angst sofort, wenn ein Inkasso-Schreiben kommt. Das ist ein Fehler. Laut Verbraucherzentralen ist jede dritte Inkasso-Forderung ganz oder teilweise unberechtigt. Prüfen Sie erst — zahlen Sie dann.
Wann Inkasso-Forderungen unberechtigt sind
Ein Inkasso-Schreiben bedeutet nicht automatisch, dass Sie zahlen müssen. Prüfen Sie die Forderung anhand dieser Kriterien:
1. Die Grundforderung existiert nicht
Kennen Sie den Gläubiger? Haben Sie den genannten Vertrag geschlossen oder die Ware bestellt? Falls nicht, handelt es sich möglicherweise um:
- Eine Verwechslung (falscher Adressat)
- Einen Betrug (Fake-Inkasso — gibt es tatsächlich)
- Eine Forderung aus einer Abo-Falle (ungewollter Vertragsschluss)
- Eine bereits bezahlte Rechnung
2. Die Forderung ist verjährt
Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, beginnend am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Danach können Sie die Einrede der Verjährung erheben — und müssen nicht zahlen.
- Forderung aus 2022 → verjährt am 31.12.2025
- Forderung aus 2023 → verjährt am 31.12.2026
- Ausnahme: Titulierte Forderungen (Urteil, Vollstreckungsbescheid) verjähren erst nach 30 Jahren
Wichtig
Die Verjährung müssen Sie aktiv einwenden — sie wird nicht automatisch berücksichtigt. Schreiben Sie: "Ich erhebe die Einrede der Verjährung nach §§ 194, 195 BGB."
3. Die Inkassogebühren sind überhöht
Inkassounternehmen dürfen nur die Kosten berechnen, die auch ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung stellen dürfte. Häufige unzulässige Posten:
- "Bearbeitungsgebühr" — unzulässig
- "Ermittlungskosten" — unzulässig
- "Kontoführungsgebühr" — unzulässig
- "Mahngebühren" des Inkassos — der Gläubiger darf maximal ca. 2,50 € pro Mahnung berechnen
- Überhöhte Zinsen — maximal 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern)
4. Widerruf oder Anfechtung möglich
Bei Online-Käufen und Haustürgeschäften haben Sie in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wurden Sie nicht ordnungsgemäß darüber belehrt, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage. Prüfen Sie, ob ein Widerruf noch möglich ist.
So legen Sie richtig Widerspruch ein
Wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten, widersprechen Sie schriftlich. Wichtig: Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche Ihrer Forderung aus dem Schreiben vom [Datum], Aktenzeichen [Nummer]. Die Forderung ist unberechtigt aus folgendem Grund: [Vertrag nicht geschlossen / bereits bezahlt / Forderung verjährt / Gebühren überhöht].
Ich fordere Sie auf, die Forderung nicht weiter zu verfolgen und keinen SCHUFA-Eintrag vorzunehmen. Ich weise darauf hin, dass bei bestrittenen Forderungen ein SCHUFA-Eintrag unzulässig ist.
[Ggf.: Ich erhebe die Einrede der Verjährung nach §§ 194, 195 BGB.]
Wann Sie DOCH zahlen sollten
Nicht jede Inkasso-Forderung ist unberechtigt. Zahlen Sie, wenn:
- Die Grundforderung berechtigt ist (Sie haben die Ware erhalten, den Vertrag geschlossen)
- Die Gebühren angemessen sind (prüfen Sie mit dem RVG-Rechner)
- Die Forderung nicht verjährt ist
In diesem Fall ist schnelles Zahlen günstiger als Abwarten, weil laufend Zinsen und ggf. Kosten hinzukommen. Können Sie nicht auf einmal zahlen, bieten Sie eine Ratenzahlung an.
Fake-Inkasso erkennen
Betrüger versenden gefälschte Inkasso-Schreiben, um Menschen einzuschüchtern. So erkennen Sie Fälschungen:
- Das Inkassounternehmen ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen (online prüfbar)
- Es fehlt eine konkrete Vertragsgrundlage
- Drohungen mit Haft oder Polizei (Inkasso hat keinerlei staatliche Gewalt)
- Ausländische Kontoverbindung für die Zahlung
- Keine vollständige Adresse oder Handelsregisternummer des Inkassounternehmens
Prüfen Sie das Register
Jedes seriöse Inkassounternehmen muss im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Sie können das kostenlos unter rechtsdienstleistungsregister.de prüfen. Steht das Unternehmen nicht drin, ist der Brief mit hoher Wahrscheinlichkeit Betrug.
Gerichtlicher Mahnbescheid: Sofort reagieren!
Wenn Sie statt eines Inkasso-Schreibens einen gelben Briefumschlag vom Amtsgericht erhalten, ist das ein gerichtlicher Mahnbescheid. Hier gilt:
- 2-Wochen-Frist: Sie haben 2 Wochen ab Zustellung Zeit, Widerspruch einzulegen
- Widerspruch ist einfach: Kreuzen Sie auf dem beigefügten Formular "Widerspruch" an und senden Sie es zurück
- Kein Widerspruch = Vollstreckungstitel: Reagieren Sie nicht, wird daraus ein Vollstreckungsbescheid, der 30 Jahre gültig ist
Ein Widerspruch kostet nichts und hat keine negativen Folgen. Im Zweifelsfall: immer widersprechen und dann klären.