Kontoführungsgebühren: Diese Banken sind kostenlos
Das Wichtigste in Kürze
Millionen Deutsche zahlen zu viel für ihr Girokonto. Das BGH-Urteil von 2021 erklärt viele Gebührenerhöhungen für rechtswidrig — Sie können Geld zurückfordern. Wir zeigen, welche Banken wirklich kostenlos sind und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen.
Das BGH-Urteil: Ein Meilenstein für Verbraucher
Am 27. April 2021 entschied der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 26/20), dass Banken ihre AGB-Klausel zur stillschweigenden Zustimmung bei Gebührenänderungen nicht verwenden dürfen. Das bedeutet:
- Gebührenerhöhungen ohne ausdrückliche Kundenzustimmung sind rechtswidrig
- Betroffene Kunden können die Differenz zurückfordern
- Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (ab Jahresende der Zahlung)
- Banken dürfen bei Ablehnung nicht automatisch kündigen
So fordern Sie Geld zurück
Schreiben Sie Ihrer Bank: „Unter Berufung auf das BGH-Urteil vom 27.04.2021 (Az. XI ZR 26/20) fordere ich die Erstattung rechtswidrig erhobener Kontoführungsgebühren für die letzten 3 Jahre. Die Gebührenerhöhung von [alter Betrag] auf [neuer Betrag] erfolgte ohne meine ausdrückliche Zustimmung." Setzen Sie eine Frist von 4 Wochen.
Was „kostenlos" bei Banken wirklich bedeutet
Der Begriff „kostenloses Girokonto" ist nicht geschützt. Banken verwenden ihn großzügig, auch wenn versteckte Kosten existieren. Drei Kategorien:
Bedingungslos kostenlos
Keine Kontoführungsgebühr, keine Kartengebühr, kein Mindestgeldeingang. Diese Kategorie wird seltener, aber es gibt sie noch — etwa bei einzelnen Direktbanken und manchen Smartphone-Banken im Basismodell.
Kostenlos mit Mindestgeldeingang
Kein Kontogebühr bei 700–1.200 € monatlichem Geldeingang. Für Berufstätige mit regelmäßigem Gehalt kein Problem — für Studenten, Rentner mit kleiner Rente oder Teilzeitkräfte kann es eng werden.
Kostenlos mit Haken
Keine Kontogebühr, aber teure Zusatzleistungen: Kreditkarte mit Jahresgebühr, hohe Dispozinsen, teure Bargeldabhebungen an Fremdautomaten. Die Gesamtkosten können höher sein als bei einer ehrlich bepreisten Filialbank.
Was Banken alles berechnen dürfen — und was nicht
| Gebühr | Zulässig? | Typische Höhe |
|---|---|---|
| Kontoführungsgebühr | Ja, mit Zustimmung | 3–10 €/Monat |
| Kontoauszug am Schalter | Ja | 1–3 € pro Stück |
| Papierüberweisungen | Ja | 0,50–1,50 € |
| Online-Überweisung | Umstritten | 0–0,35 € |
| Kontoschließung | Nein (BGH-Urteil) | — |
| Bearbeitungsgebühr Kredit | Nein (BGH 2014) | — |
Kontogebühren von der Steuer absetzen
Wussten Sie, dass Kontoführungsgebühren steuerlich absetzbar sind? Das Finanzamt erkennt pauschal 16 € pro Jahr als Werbungskosten an — ohne Nachweise. Wenn Ihre tatsächlichen Gebühren höher sind, können Sie den beruflichen Anteil geltend machen (z. B. 50 % bei gemischter Nutzung). Tragen Sie die Gebühren in der Anlage N der Steuererklärung ein.
Was tun bei einer Gebührenerhöhung?
- Prüfen Sie das Schreiben: Hat die Bank Ihre ausdrückliche Zustimmung eingeholt oder nur über die Änderung informiert?
- Widersprechen Sie schriftlich: Verweisen Sie auf das BGH-Urteil (Az. XI ZR 26/20) und lehnen Sie die Erhöhung ab
- Vergleichen Sie Alternativen: Nutzen Sie den Anlass für einen Bankwechsel zu einer günstigeren Alternative
- Holen Sie sich Hilfe: Die Verbraucherzentralen bieten Musterbriefe und Rechtsberatung an