Gasanbieter wechseln: So sparen Sie bis zu 500 € im Jahr
Das Wichtigste in Kürze
- Sparpotenzial: 200–500 € pro Jahr durch Anbieterwechsel
- Keine Versorgungslücke möglich – Grundversorger springt ein
- Sonderkündigungsrecht bei jeder Preiserhöhung (2 Wochen Frist)
- Neuer Anbieter übernimmt Kündigung und Ummeldung
- Grundversorgung jederzeit mit 2 Wochen Frist kündbar
Warum sich ein Gasanbieterwechsel lohnt
Die Gaspreise variieren in Deutschland erheblich zwischen Anbietern und Tarifen. Wer noch im Grundversorgungstarif seines lokalen Versorgers ist, zahlt fast immer deutlich mehr als nötig. Der Grundversorgungstarif liegt im Durchschnitt 2–4 Cent pro kWh über günstigen Sondertarifen.
Bei einem typischen Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr (Einfamilienhaus) bedeutet ein Preisunterschied von 2,5 Cent/kWh eine Ersparnis von 500 Euro jährlich. Selbst bei einer kleineren Wohnung mit 10.000 kWh Verbrauch sparen Sie noch 250 Euro. Der Wechsel dauert online wenige Minuten und ist komplett risikofrei.
Auch nach den Verwerfungen auf dem Gasmarkt 2022/2023 lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich. Die Preise sind 2025/2026 deutlich gesunken, und viele Verbraucher sitzen noch in teuren Verträgen, die sie während der Krise abgeschlossen haben.
Gasanbieter vergleichen: So gehen Sie vor
Verbrauch ermitteln
Ihren jährlichen Gasverbrauch finden Sie auf der letzten Abrechnung in kWh. Achten Sie darauf, ob der Verbrauch in kWh oder Kubikmetern (m³) angegeben ist. Falls in m³, multiplizieren Sie den Wert mit dem Brennwert (ca. 10–11) und der Zustandszahl (ca. 0,95) – beides steht auf Ihrer Rechnung.
Vergleichsportale nutzen
Geben Sie auf Verivox, Check24 oder einem unabhängigen Portal Ihre Postleitzahl und den Jahresverbrauch ein. Empfohlene Filtereinstellungen:
- Vertragslaufzeit maximal 12 Monate
- Preisgarantie für die gesamte Vertragslaufzeit
- Keine Vorauskasse oder Pakettarife
- Kündigungsfrist maximal 6 Wochen
- Neukundenbonus nicht als alleiniges Kriterium verwenden
Wechsel durchführen
Schließen Sie den neuen Vertrag online ab. Sie benötigen: Ihre Anschrift, Gaszählernummer, bisherigen Versorger mit Kundennummer und den aktuellen Zählerstand. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten Versorger und die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Sonderkündigungsrecht und Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen unterscheiden sich je nach Vertragsart:
| Situation | Kündigungsfrist | Hinweis |
|---|---|---|
| Grundversorgung | 2 Wochen | Jederzeit kündbar |
| Sondertarif (regulär) | 4–6 Wochen vor Vertragsende | Termin im Vertrag prüfen |
| Nach Preiserhöhung | 2 Wochen ab Mitteilung | Sonderkündigungsrecht |
| Bei Umzug | 6 Wochen zum Umzugstermin | Sonderkündigungsrecht bei Umzug |
Preiserhöhung erhalten? Sofort handeln!
Ihr Gasanbieter muss Preiserhöhungen mindestens 6 Wochen vorher ankündigen. Ab Zugang dieser Mitteilung haben Sie nur 2 Wochen Zeit, Ihr Sonderkündigungsrecht auszuüben. Markieren Sie das Datum im Kalender und vergleichen Sie sofort die Tarife. Kündigen Sie schriftlich (E-Mail reicht) und nennen Sie den Grund „Sonderkündigung wegen Preisanpassung gemäß § 41 Abs. 3 EnWG".
Vertragsfallen erkennen und vermeiden
Nicht jeder günstig aussehende Gastarif ist auch tatsächlich ein gutes Angebot. Achten Sie auf folgende Warnsignale:
- Pakettarife: Sie kaufen ein festes kWh-Kontingent. Verbrauchen Sie mehr, zahlen Sie hohe Aufschläge. Verbrauchen Sie weniger, gibt es keine Erstattung. Für die meisten Haushalte ungeeignet.
- Vorauskasse: Sie zahlen den Jahresbetrag im Voraus. Geht der Anbieter insolvent, ist Ihr Geld weg. Dieses Risiko ist seit den Insolvenzen 2021/2022 real.
- Eingeschränkte Preisgarantie: Manche Garantien schließen Steuern und Abgaben aus. Bei Änderungen der Gasumlage oder CO₂-Bepreisung steigt Ihr Preis trotzdem. Achten Sie auf eine „Nettopreisgarantie" als Minimum.
- Lange Vertragslaufzeiten: 24-Monats-Verträge binden Sie unnötig lang. In einem sich schnell ändernden Markt verpassen Sie günstigere Angebote.
- Automatische Verlängerung: Prüfen Sie, um wie lange sich der Vertrag automatisch verlängert (maximal 1 Jahr erlaubt) und welche Konditionen dann gelten.
Sonderfall: Gas in der Mietwohnung
Ob Sie als Mieter den Gasanbieter selbst wechseln können, hängt von Ihrer Heizungsart ab:
- Eigene Gastherme (Etagenheizung): Sie haben einen eigenen Gaszähler und einen direkten Vertrag mit dem Versorger. Ein Wechsel ist jederzeit möglich.
- Zentralheizung: Der Vermieter oder die Hausverwaltung schließt den Gasvertrag ab. Die Kosten werden über die Nebenkostenabrechnung umgelegt. Sie können den Anbieter nicht selbst wechseln, aber den Vermieter auf günstigere Tarife hinweisen.
Tipp: Weisen Sie Ihren Vermieter auf das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 Abs. 3 BGB) hin. Vermieter sind verpflichtet, bei der Beschaffung von Heizenergie wirtschaftlich zu handeln. Ein überteuerer Grundversorgungstarif kann gegen dieses Gebot verstoßen.