Stromanbieter wechseln: Schritt-für-Schritt Anleitung
Das Wichtigste in Kürze
- Durch einen Wechsel sparen Sie durchschnittlich 200–500 € pro Jahr
- Keine Versorgungslücke möglich – gesetzlich garantiert (§ 38 EnWG)
- Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung für Sie
- Grundversorgung: nur 2 Wochen Kündigungsfrist
- Der gesamte Wechsel dauert 2–6 Wochen
Grundversorgung vs. Sondertarif: Die Ausgangslage verstehen
In Deutschland wird jeder Haushalt automatisch durch den örtlichen Grundversorger mit Strom beliefert, wenn kein anderer Vertrag besteht. Dieser Grundversorgungstarif ist gesetzlich geregelt (§ 36 EnWG), aber in der Regel der teuerste verfügbare Tarif. Der Grundversorger ist das Energieunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.
Sondertarife sind freie Vertragsangebote – sowohl vom Grundversorger selbst als auch von alternativen Anbietern. Sie bieten deutlich günstigere Konditionen, haben aber feste Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Der Preisunterschied zur Grundversorgung beträgt häufig 5–15 Cent pro kWh, bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh entspricht das einer Ersparnis von 175–525 Euro pro Jahr.
| Kriterium | Grundversorgung | Sondertarif |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist | 2 Wochen | 4–6 Wochen vor Vertragsende |
| Preisniveau | Hoch (oft teuerster Tarif) | Günstiger (Marktpreis) |
| Preisgarantie | Keine (Änderung mit 6 Wochen Ankündigung) | Oft 12–24 Monate |
| Vertragslaufzeit | Unbefristet | Meist 12–24 Monate |
| Versorgungssicherheit | Gesetzlich garantiert | Rückfall in Grundversorgung |
Schritt-für-Schritt: So wechseln Sie Ihren Stromanbieter
Schritt 1: Verbrauch ermitteln
Nehmen Sie Ihre letzte Jahresabrechnung zur Hand. Dort finden Sie Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh). Falls Sie keine Abrechnung haben, nutzen Sie als Richtwerte: Einpersonenhaushalt ca. 1.500 kWh, Zweipersonenhaushalt ca. 2.500 kWh, Familie mit Kindern ca. 3.500–4.500 kWh.
Schritt 2: Tarife vergleichen
Nutzen Sie Vergleichsportale wie Verivox oder Check24. Geben Sie Ihre Postleitzahl und den Jahresverbrauch ein. Wichtige Filtereinstellungen: maximale Vertragslaufzeit 12 Monate, Preisgarantie für die gesamte Laufzeit, monatliche Zahlweise (keine Vorauskasse), Kündigungsfrist maximal 6 Wochen.
Schritt 3: Neuen Vertrag abschließen
Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, schließen Sie den Vertrag online ab. Sie benötigen: Name, Adresse, Zählernummer (steht auf dem Stromzähler oder der letzten Abrechnung), bisherigen Versorger und Kundennummer, gewünschtes Wechseldatum.
Schritt 4: Neuer Anbieter kündigt für Sie
Ihr neuer Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten Versorger und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Sie müssen nichts weiter tun. Nur bei einem Sonderkündigungsrecht sollten Sie die Kündigung selbst aussprechen, um die kurze Frist einzuhalten.
Schritt 5: Zählerstand ablesen
Zum Wechseltermin lesen Sie den Zählerstand ab und teilen ihn beiden Anbietern mit. Der alte Anbieter erstellt eine Schlussrechnung, der neue beginnt die Belieferung. Manche Netzbetreiber lesen den Zähler auch selbst ab.
Achtung bei Sonderkündigungsrecht
Erhöht Ihr Anbieter die Preise, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit nur 2 Wochen Frist ab Zugang der Mitteilung. Kündigen Sie in diesem Fall selbst per E-Mail oder Brief und wechseln Sie parallel den Anbieter. Die Frist ist kurz – handeln Sie sofort nach Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung.
Vergleichsportale richtig nutzen
Vergleichsportale sind der schnellste Weg zum günstigen Tarif. Allerdings zeigen sie standardmäßig oft Tarife mit hohen Neukundenboni an, die den Preis im ersten Jahr künstlich senken. Für einen nachhaltigen Vergleich empfehlen wir folgende Einstellungen:
- Neukundenbonus herausrechnen: Vergleichen Sie den Preis ohne Bonus, um den realen Jahrespreis ab dem zweiten Jahr zu sehen
- Vertragslaufzeit maximal 12 Monate: Längere Bindungen lohnen sich selten, da der Markt sich schnell ändert
- Preisgarantie: Wählen Sie mindestens eine eingeschränkte Preisgarantie für die gesamte Laufzeit
- Keine Pakettarife: Hier zahlen Sie einen festen Betrag für ein kWh-Kontingent – Mehrverbrauch wird teuer, Minderverbrauch wird nicht erstattet
- Keine Vorauskasse: Zahlen Sie monatlich per Abschlag, nicht im Voraus für 12 Monate
- Kundenbewertungen prüfen: Achten Sie auf Erfahrungen bei Preiserhöhungen, Abrechnungen und Kundenservice
Nutzen Sie mindestens zwei verschiedene Portale, da nicht alle Anbieter überall gelistet sind. Einige Stadtwerke bieten regionale Tarife, die auf Vergleichsportalen nicht erscheinen – prüfen Sie auch deren Websites direkt.
Häufige Fehler beim Anbieterwechsel vermeiden
- Nur auf den Bonus schauen: Ein hoher Neukundenbonus kaschiert oft einen teuren Grundpreis. Im zweiten Vertragsjahr zahlen Sie dann deutlich mehr.
- Zu lange Vertragslaufzeiten: Bei 24-Monats-Verträgen können Sie von fallenden Marktpreisen nicht profitieren und sind bei Preiserhöhungen nach Ablauf der Preisgarantie gefangen.
- Kündigungsfrist verpassen: Notieren Sie sich das Vertragsende und die Kündigungsfrist. Viele Verträge verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen.
- Vorauskasse-Tarife: Geht der Anbieter insolvent, ist Ihr vorausbezahltes Geld in der Regel verloren. Zahlen Sie immer monatlich per Lastschrift.
- Unrealistische Verbrauchsangaben: Geben Sie Ihren tatsächlichen Verbrauch an. Ein zu niedrig geschätzter Verbrauch führt zu hohen Nachzahlungen.
Rechtliche Grundlagen und Verbraucherschutz
Der Stromanbieterwechsel ist gesetzlich umfassend geregelt und geschützt. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen:
- § 20a EnWG: Der Wechselprozess muss innerhalb von 3 Wochen abgeschlossen sein
- § 38 EnWG: Grundversorgungspflicht – kein Haushalt bleibt ohne Strom
- § 41 EnWG: Preisänderungen müssen 6 Wochen vorher angekündigt werden; Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
- § 309 Nr. 9 BGB: Erstvertragslaufzeit maximal 2 Jahre, automatische Verlängerung maximal 1 Jahr
- § 41b EnWG: Schlussrechnung muss innerhalb von 6 Wochen nach Lieferende erstellt werden
Ihr Recht bei Problemen
Sollte der Wechsel nicht reibungslos klappen, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie (schlichtungsstelle-energie.de). Der Antrag ist für Verbraucher kostenlos. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten mit Energieversorgern und erzielt in über 80 % der Fälle eine Einigung.