Fluggastrechte: Entschädigung bei Verspätung und Annullierung
Ihr Recht auf Entschädigung
Nach EU-Verordnung 261/2004 steht Ihnen bei Flugverspätung ab 3 Stunden, Annullierung oder Überbuchung eine Entschädigung von 250 bis 600 € zu – unabhängig vom Ticketpreis.
Jedes Jahr werden Millionen Fluggäste in Europa von Verspätungen und Annullierungen betroffen. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 garantiert in diesen Fällen pauschale Entschädigungszahlungen von bis zu 600 €. Trotzdem fordern nur etwa 5 % der Berechtigten ihr Geld tatsächlich ein. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Anspruch prüfen und kostenlos durchsetzen.
Entschädigungshöhen nach EU-Verordnung 261/2004
| Flugstrecke | Entschädigung | Beispiel |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 € | Berlin → Madrid |
| 1.500–3.500 km | 400 € | Frankfurt → Antalya |
| Über 3.500 km | 600 € | München → New York |
Bei Verspätungen über 3.500 km mit Ankunft 3–4 Stunden nach Plan kann die Airline die Entschädigung um 50 % kürzen (Art. 7 Abs. 2 VO 261/2004). Der volle Betrag gilt ab 4 Stunden.
Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch
Ihr Anspruch besteht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Flug startet in der EU (jede Airline) ODER landet in der EU (nur EU-Airlines)
- Die Ankunftsverspätung beträgt mindestens 3 Stunden
- Die Verspätung ist nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen
- Sie haben eine bestätigte Buchung und waren rechtzeitig am Gate
Außergewöhnliche Umstände prüfen
Airlines berufen sich häufig pauschal auf „außergewöhnliche Umstände". Der EuGH hat klargestellt: Technische Defekte, Personalengpässe und interne Abfertigungsprobleme zählen nicht dazu. Nur echte höhere Gewalt befreit die Airline.
Ansprüche bei Annullierung und Überbuchung
Bei Annullierung haben Sie zusätzlich zur Entschädigung die Wahl zwischen vollständiger Erstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung. Der Entschädigungsanspruch entfällt nur, wenn die Airline Sie mindestens 14 Tage vor Abflug informiert hat oder eine zumutbare Umbuchung angeboten wurde.
Bei Überbuchung (Nichtbeförderung gegen Ihren Willen) steht Ihnen die volle Entschädigung in jedem Fall zu – außergewöhnliche Umstände gibt es hier als Ausrede nicht.
So fordern Sie Ihre Entschädigung ein
Musterbrief: Entschädigung nach EU-VO 261/2004
Eskalation: Schlichtungsstelle und Klage
Wenn die Airline nicht reagiert oder ablehnt, stehen Ihnen diese kostenlosen Wege offen:
- söp (Schlichtungsstelle): Kostenloses Schlichtungsverfahren, Bearbeitungszeit ca. 90 Tage. Die meisten Airlines sind Mitglied.
- Luftfahrt-Bundesamt (LBA): Kann bei Verstößen einschreiten, zahlt aber nicht direkt Entschädigung aus.
- Amtsgericht: Bei Streitwerten bis 5.000 € kein Anwaltszwang. Gerichtsgebühr ab ca. 35 €, die bei Erfolg die Airline trägt.