Wohngeld beantragen: Wer hat Anspruch und wie viel gibt es?
Das Wichtigste in Kürze
Seit der Wohngeld-Reform 2023 erhalten rund 2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld – dreimal so viele wie zuvor. Der durchschnittliche Zuschuss liegt bei 370 Euro monatlich. Prüfen Sie jetzt, ob Sie Anspruch haben – es lohnt sich besonders für Rentner und Familien.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es gibt zwei Formen: den Mietzuschuss für Mieter und den Lastenzuschuss für Eigentümer, die ihre selbstgenutzte Immobilie finanzieren. Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzungen für den Wohngeld-Anspruch
- Mindestens ein Haushaltsmitglied hat Einkommen (auch Rente, Ausbildungsvergütung oder Minijob)
- Das Gesamteinkommen liegt unter der Einkommensgrenze für die Haushaltsgröße
- Kein Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG mit Wohnkostenzuschuss
- Die Wohnung liegt in Deutschland
Wohngeld statt Bürgergeld?
Viele Haushalte erhalten Bürgergeld, obwohl Wohngeld die bessere Alternative wäre – insbesondere, wenn das Einkommen knapp unter der Bedarfsgrenze liegt. Wohngeld hat keine Vermögensprüfung wie beim Bürgergeld und keine Eingliederungsvereinbarungen. Lassen Sie sich beraten, welche Leistung für Sie günstiger ist.
Wie hoch ist das Wohngeld? Die Mietstufen
Die Wohngeldhöhe hängt von drei Faktoren ab: Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und Mietstufe des Wohnorts. Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt – von Stufe I (günstige Regionen) bis Stufe VII (teure Großstädte wie München oder Frankfurt).
| Mietstufe | Beispielstädte | Max. Miete (1 Pers.) |
|---|---|---|
| I | Ländliche Regionen | 354 € |
| III | Leipzig, Dresden | 413 € |
| V | Hamburg, Köln | 472 € |
| VII | München, Frankfurt | 531 € |
Wohngeld-Antrag Schritt für Schritt
- Zuständige Wohngeldstelle finden: Das ist in der Regel das Wohnungsamt oder Sozialamt Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Landkreises.
- Antragsformular ausfüllen: In vielen Bundesländern ist der Antrag online möglich. Sie benötigen Angaben zu Haushaltsmitgliedern, Einkommen, Miete und Wohnungsgröße.
- Nachweise beifügen: Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid), Mietvertrag, aktuelle Mietbescheinigung des Vermieters, Personalausweise aller Haushaltsmitglieder.
- Antrag einreichen: Persönlich, per Post oder online. Das Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt – nicht rückwirkend.
Wichtig: Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt
Wohngeld wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Stellen Sie den Antrag daher sofort, auch wenn noch Unterlagen fehlen. Diese können nachgereicht werden.
Heizkostenzuschuss und Klimakomponente
Seit der Reform 2023 enthält das Wohngeld eine dauerhafte Heizkostenkomponente von 2,00 Euro pro Quadratmeter und eine Klimakomponente von 0,40 Euro pro Quadratmeter. Beide werden automatisch berücksichtigt und müssen nicht extra beantragt werden.
Bewilligungszeitraum und Folgeantrag
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterleistungsantrag (Folgeantrag) stellen. Tun Sie das rechtzeitig – mindestens zwei Monate vor Ablauf –, damit keine Lücke entsteht. Bei wesentlichen Änderungen (Einkommenserhöhung, Umzug, Änderung der Haushaltsgröße) müssen Sie die Wohngeldstelle umgehend informieren.
Wohngeld für Eigentümer (Lastenzuschuss)
Auch Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie können Wohngeld als Lastenzuschuss erhalten. Statt der Miete werden die Belastungen berücksichtigt: Zinsen für Baudarlehen, Grundsteuer, Versicherungen und Verwaltungskosten. Tilgungsleistungen zählen nicht zu den berücksichtigungsfähigen Lasten.