Kinderzuschlag 2026: Voraussetzungen, Höhe und Antrag
Das Wichtigste in Kürze
Der Kinderzuschlag (KiZ) beträgt 2026 bis zu 292 € pro Kind und Monat. Er richtet sich an erwerbstätige Familien, deren Einkommen zwar für den eigenen Bedarf reicht, aber nicht für den der Kinder. Der Antrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt. In Kombination mit Wohngeld lässt sich häufig der Bezug von Bürgergeld vermeiden.
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung nach § 6a Bundeskindergeldgesetz. Er wurde eingeführt, damit Familien nicht allein wegen des Bedarfs ihrer Kinder auf Bürgergeld angewiesen sind. Die Voraussetzungen:
- Das Kind lebt im Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und unverheiratet
- Die Eltern beziehen Kindergeld für das Kind
- Das Bruttoeinkommen der Eltern beträgt mindestens 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende)
- Mit dem Kinderzuschlag entfällt der Anspruch auf Bürgergeld oder der Bürgergeld-Anspruch wird vermieden
- Das Vermögen der Familie übersteigt nicht die Freibeträge (15.000 € pro Person)
Tipp: KiZ-Lotse der Familienkasse nutzen
Ob Sie Anspruch haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen auf der Website der Familienkasse (arbeitsagentur.de) in wenigen Minuten prüfen. Die Prüfung ist unverbindlich und gibt eine erste Einschätzung.
Höhe und Berechnung des Kinderzuschlags
Der maximale Kinderzuschlag beträgt 292 € pro Kind und Monat (Stand 2026). Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern sowie vom Einkommen des Kindes ab. Grundregel: Je höher das Elterneinkommen über der Mindestgrenze liegt, desto geringer fällt der Zuschlag aus.
| Familientyp | Mindesteinkommen brutto | Max. KiZ pro Kind | Bewilligungszeitraum |
|---|---|---|---|
| Paar mit 1 Kind | 900 € | 292 € | 6 Monate |
| Paar mit 2 Kindern | 900 € | 584 € | 6 Monate |
| Paar mit 3 Kindern | 900 € | 876 € | 6 Monate |
| Alleinerziehend, 1 Kind | 600 € | 292 € | 6 Monate |
| Alleinerziehend, 2 Kinder | 600 € | 584 € | 6 Monate |
Einkommen des Kindes (z.B. Unterhalt, Ausbildungsvergütung) wird zu 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet. Das Einkommen der Eltern über ihrem eigenen Bedarf wird ebenfalls anteilig abgezogen.
Kinderzuschlag und Bildungspaket
Mit dem Kinderzuschlag erhalten Sie automatisch Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Dieses umfasst:
- Schulbedarf: 195 € pro Schuljahr (130 € zum Schuljahresbeginn, 65 € im Februar)
- Mittagsverpflegung: Kostenlose Teilnahme in Schule und Kita
- Lernförderung: Nachhilfe, wenn die Versetzung gefährdet ist
- Klassenfahrten und Ausflüge: Volle Kostenübernahme
- Schülerbeförderung: Übernahme der Fahrtkosten
- Teilhabe: 15 € monatlich für Sport, Musik oder Freizeitaktivitäten
Antrag Schritt für Schritt
- Anspruch prüfen: Nutzen Sie den KiZ-Lotsen auf arbeitsagentur.de für eine erste Einschätzung.
- Antrag online stellen: Der Kinderzuschlag kann online über den Kinderzuschlag-Antrag der Familienkasse beantragt werden.
- Unterlagen einreichen: Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate), Mietvertrag, Kindergeldbescheid, ggf. Unterhaltsnachweise.
- Bewilligungsbescheid prüfen: Die Familienkasse berechnet den Anspruch individuell. Prüfen Sie die Berechnung sorgfältig.
- Folgeantrag rechtzeitig stellen: Der Bewilligungszeitraum beträgt nur 6 Monate. Stellen Sie rechtzeitig einen Folgeantrag.
Kinderzuschlag wird rückwirkend gezahlt
Der Kinderzuschlag wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich. Änderungen im Einkommen müssen Sie der Familienkasse mitteilen.
Kinderzuschlag kombinieren: So holen Sie das Maximum heraus
Der Kinderzuschlag entfaltet seine volle Wirkung in Kombination mit anderen Leistungen. Prüfen Sie, ob Sie zusätzlich Anspruch auf folgende Leistungen haben:
| Leistung | Kombinierbar mit KiZ? | Vorteil |
|---|---|---|
| Kindergeld | Ja (Voraussetzung) | Grundleistung für jedes Kind |
| Wohngeld | Ja | Miet- oder Lastenzuschuss |
| Bildungspaket | Ja (automatisch) | Schulbedarf, Mittagessen, Nachhilfe |
| Kita-Gebührenbefreiung | Ja (in vielen Kommunen) | Kostenlose Kinderbetreuung |
| Bürgergeld | Nein (entweder/oder) | KiZ + Wohngeld soll Bürgergeld ersetzen |