Frührentner werden: Was es kostet und wie es geht
Frührentner werden ist möglich – aber hat seinen Preis
Vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ist der Traum vieler Arbeitnehmer. Aber jeder Monat Frühverrentung kostet 0,3 % Rente – lebenslang. Wer 3 Jahre früher aufhört, verliert dauerhaft 10,8 % seiner Rente. Gute Planung ist entscheidend, damit der Traum nicht zum finanziellen Albtraum wird.
Die Rentenarten: Wann können Sie frühestens gehen?
| Rentenart | Wartezeit | Frühester Beginn | Abschläge |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 5 Jahre | 67 Jahre | Keine |
| Langjährig Versicherte | 35 Jahre | 63 Jahre | Ja (0,3 % pro Monat) |
| Besonders langjährig Vers. | 45 Jahre | 64 J. 4 Mon.* | Keine |
| Schwerbehinderte | 35 Jahre | 60–62 Jahre | Möglich (max. 10,8 %) |
* Steigt schrittweise auf 65 Jahre für ab 1964 Geborene.
Was kosten Rentenabschläge konkret?
Der Abschlag von 0,3 % pro Monat klingt harmlos – aber er summiert sich schnell und gilt lebenslang. Hier die Rechnung für eine erwartete Rente von 1.800 Euro brutto:
| Frühverrentung | Abschlag | Rente (brutto/Monat) | Verlust pro Monat | Verlust über 20 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| 1 Jahr früher | 3,6 % | 1.735 € | −65 € | −15.600 € |
| 2 Jahre früher | 7,2 % | 1.670 € | −130 € | −31.200 € |
| 3 Jahre früher | 10,8 % | 1.606 € | −194 € | −46.560 € |
| 4 Jahre früher (max.) | 14,4 % | 1.541 € | −259 € | −62.160 € |
3 Jahre Frühverrentung kosten über 20 Jahre Rentenbezug fast 47.000 Euro. 4 Jahre kosten über 62.000 Euro. Diese Zahlen zeigen: Frühverrentung ist teuer – und sollte sorgfältig geplant werden.
Abschläge ausgleichen: So kaufen Sie Ihre Rente zurück
Ab 50 Jahren können Sie sogenannte Ausgleichszahlungen leisten, um Rentenabschläge ganz oder teilweise zu kompensieren. Sie beantragen bei der DRV eine Auskunft über die Höhe der Ausgleichszahlung (Formular V0210).
Der Clou: Punkte bleiben auch ohne Frühverrentung
Wenn Sie Ausgleichszahlungen leisten und dann doch nicht früher in Rente gehen, verfallen die zusätzlichen Rentenpunkte nicht. Sie werden Ihrer regulären Rente zugeschlagen. Sie bekommen also in jedem Fall mehr Rente – egal ob Sie früher oder zum Regelrentenalter in den Ruhestand gehen.
Rente mit 45 Beitragsjahren: Abschlagsfrei in Frührente
Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, darf ohne Abschläge früher in Rente gehen. Die Altersgrenze steigt schrittweise auf 65 Jahre (für ab 1964 Geborene). Was zu den 45 Jahren zählt:
- Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung und Selbständigkeit
- Kindererziehungszeiten (bis zu 10 Jahre pro Kind)
- Pflegezeiten
- Zeiten des Wehrdienstes/Zivildienstes
- Zeiten des ALG-I-Bezugs (nicht ALG II/Bürgergeld)
- Mini-Job-Zeiten mit eigenem Rentenversicherungsbeitrag
- Zeiten der Kurzarbeit
Nicht angerechnet werden: Schulzeiten, Studium, Zeiten des ALG-II-/Bürgergeld-Bezugs (Ausnahme: letzte 2 Jahre vor Rente), beitragsfreie Zeiten.
Altersteilzeit: Der sanfte Übergang
Altersteilzeit ermöglicht einen schrittweisen Ausstieg aus dem Berufsleben. Sie arbeiten die Hälfte der Zeit und erhalten mindestens 70 % Ihres bisherigen Nettogehalts. Der Arbeitgeber stockt Gehalt und Rentenversicherungsbeiträge auf.
Zwei Modelle
- Gleichverteilungsmodell: Sie arbeiten die gesamte Altersteilzeit-Dauer halbtags. Vorteil: sofort weniger Arbeit. Nachteil: Sie müssen die gesamte Zeit im Betrieb sein.
- Blockmodell (beliebter): In der ersten Hälfte arbeiten Sie Vollzeit, in der zweiten Hälfte sind Sie freigestellt. Vorteil: kompletter Freizeitblock am Ende. Nachteil: erst spät weniger Arbeit.
Finanzielle Planung: So bereiten Sie die Frühverrentung vor
- Rentenlücke berechnen: Wie viel fehlt Ihnen bei früherer Verrentung gegenüber Ihrem gewünschten Lebensstandard?
- Überbrückungskapital aufbauen: Für die Jahre zwischen Frühverrentung und Regelrentenalter brauchen Sie zusätzliches Kapital. Rechnen Sie mit dem vollen Lebensunterhalt für diese Zeit.
- Krankenversicherung klären: Frührentner sind pflichtversichert in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner), wenn sie die Vorversicherungszeit erfüllen. Andernfalls droht eine teure freiwillige Versicherung.
- Steuern berücksichtigen: Auch Renten sind steuerpflichtig. 2026 müssen 86 % der Rente versteuert werden (steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte).
- ETF-Entnahmeplan vorbereiten: Ein ausreichend großes ETF-Depot mit geplanter Entnahmestrategie kann die Rentenlücke schließen.
Die größten Fehler bei der Frühverrentung
1. Kosten im Ruhestand unterschätzen (Gesundheit, Hobbys, Reisen). 2. Steuern und Sozialabgaben auf die Rente vergessen. 3. Keine Rücklagen für unerwartete Ausgaben. 4. Zu optimistische Renditeerwartungen für das angesparte Kapital. 5. Inflation nicht einrechnen – 2 % pro Jahr halbiert die Kaufkraft in 35 Jahren.
Hinzuverdienst: Unbegrenzt seit 2023
Seit Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für Altersrentner – auch nicht für Frührentner. Sie können neben Ihrer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das eröffnet neue Möglichkeiten: Sie können in Teilzeit weiterarbeiten und gleichzeitig Rente beziehen.
Beachten Sie aber: Das Einkommen ist steuerpflichtig und kann zu höheren Krankenversicherungsbeiträgen führen. Und: Wenn Sie neben der Rente arbeiten, zahlen Sie weiter Rentenversicherungsbeiträge – die ab 67 zu einer höheren Rente führen.