Musterbrief: Kreditvertrag widerrufen
Wann nutzen Sie diesen Musterbrief?
Verwenden Sie diese Vorlage, wenn Sie einen Verbraucherdarlehensvertrag innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist (§ 495 BGB i. V. m. § 355 BGB) widerrufen möchten – oder wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und die Frist daher noch nicht abgelaufen ist.
Der Musterbrief
So passen Sie den Brief an
- Tragen Sie Ihre Darlehensvertragsnummer ein – sie steht auf der Vertragsurkunde oder dem Kontoauszug.
- Wählen Sie den passenden Absatz: den ersten bei fristgerechtem Widerruf, den zweiten bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung.
- Achten Sie auf das Datum: Der Brief muss innerhalb der 14-Tage-Frist abgesendet werden (Absendedatum zählt).
- Versenden Sie per Einschreiben – der rechtzeitige Versand ist für die Fristwahrung entscheidend.
Rechtlicher Hintergrund
Das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen ist in § 495 BGB geregelt. Es gewährt Verbrauchern eine bedingungslose 14-Tage-Frist, um sich ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zu lösen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss – aber nur, wenn der Darlehensgeber eine formal korrekte Widerrufsbelehrung erteilt hat.
Ist die Belehrung fehlerhaft, beginnt die Frist nicht zu laufen. Der BGH hat in zahlreichen Urteilen (u. a. XI ZR 564/15, XI ZR 501/15) klargestellt, dass selbst kleine Abweichungen vom gesetzlichen Muster die Belehrung unwirksam machen können.
Die Rechtsfolgen des Widerrufs bestimmen sich nach § 357a BGB: Beide Parteien geben die empfangenen Leistungen zurück. Die Rückzahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Widerrufserklärung. Der Darlehensnehmer schuldet für den Zeitraum der Kapitalnutzung den vereinbarten Sollzins.
Praktische Tipps
- Prüfen Sie Ihre Widerrufsbelehrung genau – viele Belehrungen aus der Zeit vor Juni 2014 sind fehlerhaft.
- Der Widerruf muss keine Begründung enthalten – sagen Sie einfach, dass Sie widerrufen.
- Für die Fristwahrung genügt das Absenden (nicht der Zugang) innerhalb der 14 Tage.
- Holen Sie bei größeren Kreditsummen anwaltlichen Rat ein – insbesondere bei der Prüfung fehlerhafter Belehrungen.