Musterbrief: Mietminderung wegen Mängeln anzeigen
Wann nutzen Sie diesen Musterbrief?
Verwenden Sie diese Vorlage, wenn Ihre Wohnung einen erheblichen Mangel aufweist (z. B. Schimmel, Heizungsausfall, Wasserschaden, dauerhafter Lärm) und Sie den Vermieter zur Mängelbeseitigung auffordern und gleichzeitig die Miete mindern möchten.
Der Musterbrief
So passen Sie den Brief an
- Beschreiben Sie den Mangel so genau wie möglich: Ort, Umfang, Zeitpunkt des ersten Auftretens.
- Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos (mit Datum) und legen Sie diese dem Brief bei.
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung – in der Regel 14 Tage, bei akuter Gefahr kürzer.
- Orientieren Sie sich bei der Minderungshöhe an Mietminderungstabellen der Gerichte – mindern Sie nicht zu hoch.
- Versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie den Brief persönlich gegen Empfangsquittung.
Rechtlicher Hintergrund
Das Mietminderungsrecht ergibt sich aus § 536 Abs. 1 BGB: Hat die Mietsache einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert, ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit gemindert ist, nur zur Zahlung einer angemessen herabgesetzten Miete verpflichtet.
Voraussetzung ist die unverzügliche Mängelanzeige nach § 536c Abs. 1 BGB. Ohne Anzeige verliert der Mieter nicht nur das Minderungsrecht, sondern macht sich nach § 536c Abs. 2 BGB auch schadensersatzpflichtig, wenn der Vermieter den Mangel mangels Kenntnis nicht beseitigen konnte.
Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein – es bedarf keiner Zustimmung des Vermieters. Empfehlenswert ist dennoch, die Minderung schriftlich anzukündigen, um dem Vermieter Gelegenheit zur Abhilfe zu geben und Missverständnisse zu vermeiden.