Musterbrief: Inkasso-Forderung widersprechen
Wichtig: Fristen beachten!
Reagieren Sie auf Inkasso-Schreiben immer innerhalb der gesetzten Frist. Auch wenn die Forderung unberechtigt ist, kann ein Mahnbescheid folgen – gegen den Sie dann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen müssen. Handeln Sie daher sofort.
Der Musterbrief
So passen Sie den Brief an
- Wählen Sie die passende Variante (1, 2 oder 3) und streichen Sie die anderen. Sie können auch mehrere Gründe kombinieren.
- Übernehmen Sie das Aktenzeichen exakt aus dem Inkasso-Schreiben.
- Nennen Sie den genauen Betrag, den das Inkasso-Unternehmen fordert.
- Versenden Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein – bei Inkasso ist der Zugangsnachweis besonders wichtig.
- Zahlen Sie keinesfalls Teilbeträge, da dies als Anerkennung der Forderung gewertet werden kann.
Rechtlicher Hintergrund
Inkasso-Unternehmen sind nach § 10 Abs. 1 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) zur außergerichtlichen Forderungsbeitreibung berechtigt. Sie müssen sich jedoch an gesetzliche Vorgaben halten: Nach § 13a UWG dürfen sie keine irreführenden oder einschüchternden Angaben machen.
Seit dem 01.10.2021 regelt § 13a RDG, welche Informationen ein Inkasso-Schreiben mindestens enthalten muss: Name des Gläubigers, Grund und Höhe der Forderung, aufgeschlüsselte Kosten und Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Fehlen diese Angaben, ist das Schreiben bereits formal fehlerhaft.
Ein SCHUFA-Eintrag bei bestrittener Forderung ist nach § 31 Abs. 2 BDSG unzulässig. Widersprechen Sie der Forderung, muss das Inkasso-Unternehmen vor einem Eintrag den Rechtsweg beschreiten und einen Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid) erwirken.