Frühstartrente: Staat investiert für Kinder ab 2026
Das Wichtigste in Kürze
- 10 €/Monat staatliche Einzahlung für jedes nach 2024 geborene Kind
- Anlage in breit gestreuten, öffentlich verwalteten Aktienfonds
- Kapital verfügbar ab 18 Jahren — ausschließlich für Altersvorsorge
- Kein Antrag erforderlich — Einzahlung erfolgt automatisch
Was ist die Frühstartrente?
Die Frühstartrente ist ein neues Instrument der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Der Staat zahlt für jedes berechtigte Kind monatlich 10 Euro in ein zentrales Vorsorgedepot ein. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und soll über Jahrzehnte hinweg Rendite erwirtschaften.
Ziel ist es, den Grundstein für eine ergänzende Altersvorsorge bereits ab der Geburt zu legen. Anders als bei privaten Vorsorgeprodukten ist die Frühstartrente vollständig staatlich finanziert und verwaltet. Eltern tragen keine Kosten.
Wie funktioniert die Anlage?
Das angesparte Kapital wird in einen öffentlich-rechtlich verwalteten Fonds investiert, der breit über Aktien weltweit diversifiziert. Das Konzept lehnt sich an erfolgreiche internationale Modelle an:
- Norwegischer Staatsfonds (GPFG): Verwaltet über 1,5 Billionen Euro und erzielte seit 1998 eine durchschnittliche Jahresrendite von 6,3 %.
- Schwedischer AP7 Såfa: Der staatliche Default-Fonds für die schwedische Prämienrente hat seit 2000 im Schnitt über 10 % p.a. erwirtschaftet.
Die Verwaltung soll kostengünstig durch eine öffentlich-rechtliche Stelle erfolgen, vergleichbar mit dem für das Generationenkapital zuständigen Kenfo (Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung). Die Verwaltungskosten sollen unter 0,2 % pro Jahr liegen.
Renditeprognose über 18 Jahre
| Angenommene Rendite | Einzahlungen gesamt | Kapital nach 18 Jahren |
|---|---|---|
| 4 % p.a. | 2.160 € | ca. 3.100 € |
| 6 % p.a. | 2.160 € | ca. 3.800 € |
| 8 % p.a. | 2.160 € | ca. 4.700 € |
Berechtigung und Ablauf
Berechtigt sind alle Kinder mit Wohnsitz in Deutschland, die nach dem 1. Januar 2024 geboren werden. Die Einzahlung startet automatisch — Eltern müssen keinen Antrag stellen. Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung, die das Depot für jedes Kind anlegt.
Bei Wegzug aus Deutschland enden die Einzahlungen. Das bereits angesparte Kapital bleibt im Depot und wird weiter angelegt. Kinder, die vor dem 1. Januar 2024 geboren wurden, profitieren nicht von der Frühstartrente.
Keine Zuzahlung durch Eltern möglich
Aktuell sieht das Gesetz keine Möglichkeit vor, dass Eltern eigene Beiträge in das Frühstartrente-Depot einzahlen. Für zusätzliche Vorsorge empfehlen wir ein separates ETF-Depot für Kinder, etwa über einen Junior-Sparplan bei einer Direktbank.
Auszahlung und Verwendung
Das angesparte Kapital steht ab dem 18. Lebensjahr zur Verfügung. Es darf ausschließlich für die Altersvorsorge verwendet werden — eine freie Verfügung über das Geld ist nicht vorgesehen. Die genauen Auszahlungsmodalitäten (Einmalbetrag, Auszahlplan oder Verrentung) sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden.
Ab dem 18. Lebensjahr kann das Kapital in ein privates Altersvorsorgedepot (gemäß pAV-Reformgesetz) überführt werden. Dort lässt es sich mit eigenen Sparleistungen kombinieren und bis zum Renteneintritt weiter anlegen.
Kritik und offene Fragen
Verbraucherschützer begrüßen den Ansatz grundsätzlich, bemängeln aber den geringen monatlichen Betrag von 10 Euro. Sozialverbände fordern eine Staffelung nach Einkommen der Eltern, um Kinder aus einkommensschwachen Familien stärker zu fördern.
Ökonomen diskutieren, ob eine rein aktienbasierte Anlage für ein staatliches Pflichtprodukt angemessen ist. Befürworter verweisen auf den langen Anlagehorizont von mindestens 18 Jahren, der Kursschwankungen ausgleichen kann. Kritiker fordern eine Beitragsgarantie zumindest auf die eingezahlten Beträge.