Rürup-Rente (Basisrente): Für wen sich Rürup wirklich lohnt
Kurz erklärt
Die Rürup-Rente (offiziell: Basisrente) bietet hohe Steuervorteile in der Ansparphase – vor allem für Selbständige und Gutverdiener. Dafür ist sie extrem unflexibel: keine Kündigung, keine Kapitalauszahlung, kaum Vererbbarkeit. Wer sich bindet, sollte sich sicher sein.
Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente wurde 2005 eingeführt, um vor allem Selbständigen und Freiberuflern eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu ermöglichen. Anders als Riester steht Rürup allen offen – Selbständigen, Angestellten und Beamten. In der Praxis ist sie aber vor allem für zwei Gruppen interessant: Selbständige ohne gesetzliche Rentenversicherung und Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz.
Die Rürup-Rente folgt dem Prinzip der gesetzlichen Rente: lebenslange monatliche Zahlung ab Rentenbeginn, keine Einmalzahlung des Kapitals. Die Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar, die Rente wird in der Auszahlungsphase versteuert (nachgelagerte Besteuerung).
Der große Steuervorteil: So viel sparen Sie
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz | Rürup-Beitrag (max.) | Steuerersparnis / Jahr |
|---|---|---|---|
| 40.000 € | 35 % | 27.566 € | ~9.648 € |
| 70.000 € | 42 % | 27.566 € | ~11.578 € |
| 280.000 €+ | 45 % | 27.566 € | ~12.405 € |
Die Steuerersparnis ist beachtlich: Ein Selbständiger mit 70.000 Euro Einkommen spart über 11.500 Euro Steuern pro Jahr. Über 30 Jahre summiert sich das auf rund 350.000 Euro Steuerersparnis. Allerdings wird die Rente später versteuert – die tatsächliche Rendite hängt also vom Steuersatz im Alter ab.
Die Nachteile: Warum Rürup nicht für jeden passt
Keine Kapitalauszahlung
Das angesparte Kapital wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Eine Einmalauszahlung oder Teilentnahme ist nicht möglich. Wer mit 67 ein Wohnmobil kaufen oder die Welt bereisen will, kommt an sein Rürup-Geld nicht heran.
Keine Vererbbarkeit
Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, verfällt das Kapital grundsätzlich an den Versicherer. Eine Hinterbliebenenabsicherung (Witwen-/Waisenrente) ist zwar möglich, schmälert aber die eigene Rente und ist oft an strenge Bedingungen geknüpft.
Keine Kündigung möglich
Anders als bei anderen Vorsorgeprodukten können Sie eine Rürup-Rente nicht kündigen. Sie können lediglich die Beiträge einstellen (beitragsfrei stellen). Das angesparte Kapital bleibt bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn (62 Jahre) gesperrt.
Versteuerung im Alter
Die Rürup-Rente muss im Alter voll versteuert werden. Wer auch im Ruhestand ein hohes Einkommen hat (Mieteinnahmen, andere Renten), zahlt entsprechend hohe Steuern. Der Steuervorteil in der Ansparphase wird dann teilweise aufgezehrt.
Achtung: Kostenvergleich
Auch bei Rürup-Verträgen schwanken die Kosten enorm. Klassische Rentenversicherungen haben Effektivkosten von oft 1,5–3 %, fondsgebundene ETF-basierte Rürup-Tarife liegen bei 0,5–1 %. Über 30 Jahre macht dieser Unterschied leicht 50.000–100.000 Euro aus. Vergleichen Sie immer die Effektivkosten.
Für wen sich Rürup wirklich lohnt
- Selbständige mit hohem Einkommen: Wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und einen hohen Grenzsteuersatz hat, profitiert am meisten.
- Gutverdiener kurz vor der Rente: In den letzten 10–15 Berufsjahren können hohe Einmalzahlungen steuerlich attraktiv sein.
- Freiberufler in Kammerberufen: Ärzte, Anwälte und Architekten, die bereits in einem Versorgungswerk versichert sind, können Rürup als zusätzliche steueroptimierte Säule nutzen.
Für wen sich Rürup NICHT lohnt
- Geringverdiener mit niedrigem Grenzsteuersatz
- Menschen, die Flexibilität bei der Auszahlung brauchen
- Personen ohne gesicherte Hinterbliebenenversorgung
- Junge Selbständige mit unsicherem Einkommen
Die bessere Kombination: Rürup + ETF-Sparplan
Statt alles auf Rürup zu setzen, empfehlen Verbraucherschützer eine Kombination: Rürup bis zur steuerlich optimalen Grenze – und darüber hinaus einen flexiblen ETF-Sparplan. So nutzen Sie die Steuervorteile, behalten aber gleichzeitig Zugang zu einem Teil Ihres Kapitals.
Bei einem Einkommen von 70.000 Euro könnten Sie beispielsweise 10.000 Euro jährlich in einen günstigen fondsgebundenen Rürup-Tarif einzahlen (Steuerersparnis: ca. 4.200 Euro) und weitere 6.000 Euro in einen ETF-Sparplan. So sichern Sie sich steuerliche Vorteile und bleiben flexibel.