Betriebliche Altersvorsorge: Lohnt sich die bAV?
Das Wichtigste in Kürze
Die betriebliche Altersvorsorge kann sich lohnen – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend ist der Arbeitgeberzuschuss. Ohne diesen überwiegen oft die Nachteile, insbesondere die Sozialabgaben bei der Auszahlung.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, der stattdessen in eine Altersvorsorge fließt (Entgeltumwandlung). Der Vorteil: Auf den umgewandelten Betrag zahlen Sie zunächst keine Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber ist seit 2022 verpflichtet, mindestens 15 % als Zuschuss beizusteuern.
Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Am häufigsten sind Direktversicherungen – sie sind am einfachsten zu handhaben und am besten übertragbar.
Die Sozialabgaben-Falle: Das verschweigen viele Berater
Der größte Nachteil der bAV wird häufig verschwiegen: Bei der Auszahlung fallen volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Während in der Ansparphase nur der Arbeitnehmeranteil gespart wird, müssen Sie im Alter den vollen Beitrag (Arbeitnehmer- UND Arbeitgeberanteil) zahlen.
| Phase | Sozialabgaben | Auswirkung |
|---|---|---|
| Ansparphase | Ersparnis ca. 20 % (AN-Anteil) | Vorteil: weniger Abzüge vom Brutto |
| Auszahlungsphase | Belastung ca. 18–19 % (voller Beitrag) | Nachteil: doppelte Verbeitragung |
Zusätzlich reduziert die Entgeltumwandlung Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen – und damit auch Ihre gesetzliche Rente, Ihr Arbeitslosengeld und Ihr Krankengeld. Dieser Effekt wird selten in Beratungsgesprächen erwähnt.
Rechenbeispiel: Die versteckte Falle
200 € monatliche Entgeltumwandlung über 30 Jahre bei 2 % Rendite ergibt ca. 98.000 € Kapital. Davon gehen bei der Auszahlung rund 18 % Sozialabgaben und Einkommensteuer ab. Gleichzeitig verlieren Sie durch die geringeren Rentenpunkte etwa 30 € gesetzliche Rente pro Monat – lebenslang. Ohne Arbeitgeberzuschuss ein Minusgeschäft.
Wann sich die bAV wirklich lohnt
- Hoher Arbeitgeberzuschuss (20 %+): Je mehr der Arbeitgeber zuschießt, desto besser. Ab 20 % Zuschuss gleichen sich die Nachteile in der Regel aus, ab 50 % ist die bAV klar vorteilhaft.
- Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze: Wer über der BBG verdient, spart keine Sozialabgaben durch die Umwandlung – verliert aber auch keine Rentenansprüche. Hier wirkt nur der Steuervorteil.
- Arbeitgeber-finanzierte bAV: Wenn der Arbeitgeber die bAV komplett finanziert (ohne Entgeltumwandlung), ist es fast immer ein gutes Geschäft für den Arbeitnehmer.
Portabilität: Was passiert beim Jobwechsel?
Die Übertragbarkeit der bAV hängt vom Durchführungsweg ab:
- Direktversicherung: Gut übertragbar. Der Vertrag kann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden.
- Pensionskasse/Pensionsfonds: Übertragung möglich, aber der neue Arbeitgeber muss nicht den gleichen Anbieter akzeptieren.
- Direktzusage/Unterstützungskasse: Schwierig übertragbar. Die Ansprüche bleiben beim alten Arbeitgeber und werden erst bei Rentenbeginn ausgezahlt (unverfallbare Anwartschaft).
Verbraucherzentrale-Checkliste: So prüfen Sie Ihr bAV-Angebot
- Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss (mindestens 15 %, besser 20 %+)?
- Welcher Durchführungsweg wird angeboten (Direktversicherung bevorzugt)?
- Wie hoch sind die Effektivkosten des Vertrags?
- Ist eine Übertragung beim Jobwechsel möglich?
- Liegt Ihr Einkommen über oder unter der Beitragsbemessungsgrenze?
- Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung auf Ihre gesetzliche Rente aus?
- Gibt es eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung im Vertrag (oft teuer und unnötig)?
Alternative: ETF-Sparplan statt oder ergänzend zur bAV
Wenn Ihr Arbeitgeber nur den gesetzlichen Mindestzuschuss von 15 % zahlt, kann ein ETF-Sparplan die bessere Wahl sein. Sie haben volle Flexibilität, keine Sozialabgaben-Falle und historisch höhere Renditen. Die Teilfreistellung von 30 % für Aktien-ETFs reduziert zudem die Steuerlast bei der Auszahlung.
Die optimale Strategie für viele Arbeitnehmer: Entgeltumwandlung nur bis zur Höhe des Arbeitgeberzuschusses – alles darüber hinaus in einen privaten ETF-Sparplan.