Musterbrief: Kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft anfordern
Ihr Recht auf kostenlose Auskunft
Nach Art. 15 DSGVO hat jede Person das Recht, von der SCHUFA eine vollständige Kopie aller über sie gespeicherten Daten zu erhalten – einmal jährlich kostenfrei. Nutzen Sie dieses Recht regelmäßig, um fehlerhafte Einträge frühzeitig zu erkennen.
Der Musterbrief
So passen Sie den Brief an
- Füllen Sie alle persönlichen Daten aus – die SCHUFA benötigt diese zur eindeutigen Identifikation.
- Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei (Vorder- und Rückseite). Schwärzen Sie die Ausweisnummer und das Foto, wenn gewünscht.
- Senden Sie den Brief per einfachem Post – das genügt. Ein Einschreiben lohnt sich, wenn Sie einen Nachweis für die Fristberechnung brauchen.
- Alternativ können Sie den Antrag online unter meineschufa.de stellen (Menüpunkt "Datenkopie").
Rechtlicher Hintergrund
Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht der betroffenen Person) verpflichtet jeden Verantwortlichen – also auch die SCHUFA – zur kostenfreien Herausgabe aller gespeicherten personenbezogenen Daten. Dieses Recht kann einmal pro Kalenderjahr unentgeltlich ausgeübt werden.
Die SCHUFA muss zudem nach Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO aussagekräftige Informationen über die Logik des Scoring-Verfahrens mitteilen. Der EuGH hat mit Urteil vom 07.12.2023 (C-634/21) bestätigt, dass das SCHUFA-Scoring eine automatisierte Einzelentscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO darstellen kann.
Kommt die SCHUFA der Anfrage nicht innerhalb eines Monats nach (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), können Sie sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (in Hessen: HBDI) beschweren.