Zahlungskontengesetz 2026: Neue Rechte für Bankkunden
Das Wichtigste in Kürze
- IBAN-Namensabgleich wird Pflicht bei allen Überweisungen
- Echtzeit-Überweisungen dürfen nicht mehr kosten als Standard-Überweisungen
- Erweiterte Haftung der Banken bei Betrug durch fehlenden Namensabgleich
- Stärkerer Schutz des Basiskontos für alle Verbraucher
IBAN-Namensabgleich: Pflicht seit Oktober 2025
Die EU-Verordnung 2024/886 zur Änderung der SEPA-Verordnung schreibt vor, dass Zahlungsdienstleister bei jeder Überweisung prüfen müssen, ob der angegebene Empfängername mit dem Kontoinhaber der Ziel-IBAN übereinstimmt. Dieses Verfahren, international als „Verification of Payee" (VoP) bekannt, ist seit Oktober 2025 für alle Banken im Euroraum verpflichtend.
Bei einer Abweichung zwischen Name und IBAN muss die Bank den Auftraggeber warnen, bevor die Überweisung ausgeführt wird. Der Verbraucher kann dann entscheiden, ob er die Zahlung dennoch freigeben möchte.
Echtzeit-Überweisungen zum Standardpreis
Bisher verlangten viele Banken Aufschläge für Instant Payments — teilweise bis zu 1,50 € pro Transaktion. Die EU-Verordnung stellt klar: Ab 2026 dürfen Echtzeit-Überweisungen im Euroraum nicht teurer sein als reguläre SEPA-Überweisungen. Die Gutschrift erfolgt innerhalb von 10 Sekunden, rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
Erweiterte Bankhaftung bei Überweisungsbetrug
Die novellierte Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) stärkt die Haftung der Banken bei autorisiertem Zahlungsbetrug (Authorized Push Payment Fraud). Wenn ein Verbraucher durch Social Engineering dazu gebracht wird, eine Überweisung an Betrüger auszuführen, und die Bank den IBAN-Namensabgleich nicht korrekt durchgeführt hat, haftet die Bank anteilig für den Schaden.
Wichtig für Betrugsopfer
Diese Haftungsregelung gilt nur, wenn die Bank ihren Pflichten beim Namensabgleich nicht nachgekommen ist. Haben Sie als Verbraucher trotz Warnung die Überweisung freigegeben, liegt die Haftung weiterhin bei Ihnen. Dokumentieren Sie deshalb immer den Ablauf einer strittigen Überweisung.
Stärkerer Basiskonto-Schutz
Das Zahlungskontengesetz (ZKG) garantiert jedem Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU das Recht auf ein Basiskonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Die Neuregelungen 2026 schränken die Ablehnungsgründe weiter ein und verpflichten Banken zu transparenten Entgeltinformationen.
Laut BGH-Urteil vom März 2025 (Az. XI ZR 123/24) dürfen Banken Basiskonten nicht mit überhöhten Gebühren unattraktiv machen. Die Kosten müssen sich am marktüblichen Girokonto orientieren.
So profitieren Verbraucher
- Prüfen Sie Ihre Kontoentgelte: Vergleichen Sie die Gebühren Ihrer Bank mit dem gesetzlichen Rahmen. Nutzen Sie das BaFin-Vergleichstool.
- Fordern Sie Echtzeit-Überweisungen: Ihre Bank muss Instant Payments ohne Aufpreis anbieten. Reklamieren Sie Zusatzgebühren.
- Achten Sie auf VoP-Warnungen: Wenn Ihre Bank bei einer Überweisung eine Namensabweichung meldet, nehmen Sie die Warnung ernst.
- Basiskonto einfordern: Bei Ablehnung wenden Sie sich an die BaFin als Schlichtungsstelle (§ 48 ZKG).