IBAN-Namensabgleich: Neue Pflicht schützt vor Überweisungsbetrug
Das Wichtigste in Kürze
- Seit Oktober 2025 müssen alle Banken im Euroraum den Empfängernamen bei Überweisungen prüfen
- Bei Abweichung zwischen Name und IBAN erhalten Sie eine Warnung vor der Ausführung
- Die Pflicht gilt für alle SEPA-Überweisungen und Echtzeit-Überweisungen
- Ziel: Schutz vor Überweisungsbetrug und Fehlüberweisungen durch Tippfehler
Wie der IBAN-Namensabgleich funktioniert
Wenn Sie eine Überweisung in Auftrag geben, sendet Ihre Bank den eingegebenen Empfängernamen an die Bank des Empfängers. Diese prüft automatisch, ob der Name mit dem Kontoinhaber der Ziel-IBAN übereinstimmt. Das Ergebnis — Übereinstimmung, teilweise Übereinstimmung oder keine Übereinstimmung — wird innerhalb von Sekunden an Ihre Bank zurückgemeldet.
Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung 2024/886, die die bestehende SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 ergänzt. Die Verordnung schreibt vor, dass der Abgleich bei jeder SEPA-Überweisung und jeder Echtzeit-Überweisung durchgeführt werden muss — unabhängig vom Betrag.
Welche Betrugsformen verhindert werden
Rechnungsbetrug (Invoice Fraud)
Betrüger fangen echte Rechnungen ab und ändern die IBAN des Empfängers. Der ahnungslose Zahler überweist auf das Konto der Betrüger. Der Namensabgleich deckt auf, dass die IBAN nicht zum angegebenen Rechnungssteller gehört.
CEO-Fraud (Geschäftsführer-Betrug)
Betrüger geben sich als Geschäftsführer aus und fordern Mitarbeiter zur dringenden Überweisung auf. Der Namensabgleich zeigt, dass das Empfängerkonto nicht dem angeblichen Geschäftspartner gehört.
Fehlüberweisungen durch Zahlendreher
Bei einem Tippfehler in der IBAN stimmt der Name des Empfängers nicht überein. Bisher wurde die Überweisung trotzdem ausgeführt — mit dem neuen System wird der Fehler vor der Ausführung erkannt.
Grenzen des Namensabgleichs
Kein vollständiger Schutz
Der Namensabgleich schützt nicht vor allen Betrugsformen. Wenn Betrüger ein Konto unter falschem Namen eröffnet haben oder ein echtes Konto missbrauchen, kann der Abgleich positiv ausfallen. Zudem können Sie die Warnung ignorieren und die Überweisung dennoch freigeben.
Die Niederlande, die das System bereits 2017 eingeführt haben, verzeichneten laut der niederländischen Zentralbank (DNB) einen Rückgang von Überweisungsbetrug um 81 % innerhalb der ersten drei Jahre. Dies zeigt, dass der Namensabgleich trotz seiner Grenzen ein wirksames Instrument ist.
Was Verbraucher jetzt tun sollten
- Warnungen ernst nehmen: Wenn Ihre Bank eine Namensabweichung meldet, brechen Sie die Überweisung im Zweifel ab und prüfen Sie die IBAN beim Empfänger persönlich.
- Rechnungen verifizieren: Bei neuen oder geänderten Bankverbindungen auf Rechnungen rufen Sie den Absender über eine bekannte Nummer an.
- Kontoauszüge prüfen: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge auf unberechtigte Abbuchungen und Überweisungen.
- Bank kontaktieren: Wenn Ihre Bank den Namensabgleich noch nicht anbietet, fordern Sie die Umsetzung ein — die Pflicht gilt seit Oktober 2025.