Provisionsverbot: Was sich für Anleger ändern würde
Aktuelle Lage (2026)
Die EU-Kommission hat 2023 im Rahmen der Retail Investment Strategy (RIS) ein teilweises Provisionsverbot vorgeschlagen. Deutschland hat sich bisher dagegen ausgesprochen. Die Debatte läuft – ein vollständiges Verbot ist kurzfristig unwahrscheinlich, verschärfte Regeln aber zu erwarten.
Die Frage, ob Finanzberater weiterhin Provisionen von Produktanbietern erhalten dürfen, ist eine der zentralen verbraucherpolitischen Debatten in Europa. Befürworter eines Verbots argumentieren mit dem Schutz vor Interessenkonflikten, Gegner warnen vor einer „Beratungslücke". In diesem Ratgeber ordnen wir die Debatte ein, blicken auf internationale Erfahrungen und erklären, was ein Provisionsverbot für Sie als Anleger bedeuten würde.
Das Problem: Interessenkonflikte durch Provisionen
Im provisionsbasierten Beratungsmodell wird der Berater nicht vom Kunden, sondern vom Produktanbieter bezahlt. Das schafft systemische Interessenkonflikte:
- Produktselektion: Berater empfehlen tendenziell Produkte mit höherer Provision – nicht zwingend die besten für den Kunden
- Überflüssige Umschichtungen: Jeder Produktwechsel generiert neue Provisionen (sog. „Churning")
- Teure Produkte: Provisionsstarke Produkte sind oft teurer (höhere TER, Ausgabeaufschläge), was langfristig die Rendite mindert
- Intransparenz: Kunden wissen oft nicht, wie viel ihr Berater an ihnen verdient – und haben das Gefühl, „kostenlos" beraten zu werden
Internationale Erfahrungen: Niederlande und Großbritannien
Niederlande (seit 2013)
- Vollständiges Provisionsverbot für Anlageberatung und Versicherungen
- Ergebnis: Deutlich günstigere Produkte für Verbraucher
- Anteil kostengünstiger ETFs und Indexfonds stark gestiegen
- Keine nachgewiesene „Beratungslücke" für Normalverdiener
- Online-Beratung und Robo-Advisor haben den Zugang verbreitert
Großbritannien – RDR (seit 2013)
- Retail Distribution Review verbietet Provisionen bei Anlageberatung
- Qualifikationsanforderungen für Berater erhöht
- Produktkosten für Anleger gesunken
- Anzahl der Berater zunächst zurückgegangen, dann stabilisiert
- FCA sieht insgesamt positive Auswirkungen auf den Anlegerschutz
Die EU-Retail-Investment-Strategie (RIS) 2023
Am 24. Mai 2023 hat die EU-Kommission die Retail Investment Strategy vorgestellt. Der ursprüngliche Vorschlag enthielt ein umfassendes Provisionsverbot, wurde jedoch aufgrund von Widerstand aus Deutschland und Frankreich abgemildert:
| Maßnahme | Status |
|---|---|
| Vollständiges Provisionsverbot | Abgelehnt (vorerst) |
| Verbot bei beratungsfreiem Geschäft (Execution-only) | Vorgesehen |
| Verschärfte Transparenzpflichten | Vorgesehen |
| Best-Interest-Test für Zuwendungen | Vorgesehen |
| Verbot von Volumenabhängigen Provisionen | In Diskussion |
| Überprüfungsklausel nach 3 Jahren | Vorgesehen |
Auswirkungen auf den deutschen Strukturvertrieb
Deutschland hat mit DVAG, MLP, OVB, Tecis und Swiss Life Select einen der größten provisionsbasierten Vertriebsmärkte in Europa. Ein Provisionsverbot würde das Geschäftsmodell dieser Unternehmen grundlegend verändern:
- Geschäftsmodellwandel: Umstellung von Provisionseinnahmen auf Honorar-/Servicegebühren
- Berateranzahl: Voraussichtlich Rückgang der Beraterzahlen, ähnlich wie in UK (Konsolidierung)
- Produktlandschaft: Verschiebung zu günstigeren Produkten (ETFs, Nettopolicen) statt provisionsstarker aktiver Fonds und Versicherungsmäntel
- Digitalisierung: Ausbau von Online-Beratung und Robo-Advisors als kostengünstige Alternative
Was würde ein Provisionsverbot für Sie bedeuten?
Vorteile für Anleger
- Berater arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse
- Günstigere Produkte (weniger eingepreiste Vertriebskosten)
- Transparente Kosten – Sie wissen, was Beratung kostet
- Keine unnötigen Produktwechsel (kein Churning)
- Langfristig höhere Nettorendite
Mögliche Nachteile
- Beratung wird direkt spürbar kostenpflichtig
- Hemmschwelle für Beratung könnte steigen
- Weniger Berater verfügbar (Konsolidierung)
- Übergangsphase mit Unsicherheit
- Kleine Sparer könnten weniger Zugang haben
Studienergebnis
Eine Studie der niederländischen Finanzaufsicht AFM (2020) zeigt: 7 Jahre nach dem Provisionsverbot sind die Produktkosten für Verbraucher um durchschnittlich 30 % gesunken. Die befürchtete „Beratungslücke" ist nicht eingetreten – stattdessen haben digitale Beratungsangebote den Zugang verbreitert.
Was können Sie heute schon tun?
Unabhängig vom Ausgang der politischen Debatte können Sie als Anleger heute schon Maßnahmen ergreifen, um Interessenkonflikte zu minimieren:
- Provisionen offenlegen lassen: Fragen Sie Ihren Berater aktiv nach der Höhe seiner Provisionen. Er ist gesetzlich verpflichtet, diese offenzulegen.
- Honorarberatung nutzen: Zugelassene Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) dürfen keine Provisionen annehmen und beraten gegen Honorar.
- Selbst entscheiden: Nutzen Sie Execution-Only-Broker für Wertpapiergeschäfte, die Sie selbst verstehen (ETFs, Aktien).
- Gesamtkosten vergleichen: Vergleichen Sie die Gesamtkosten (TER + Transaktionskosten + Depotgebühren) verschiedener Produkte und Anbieter.