Pflegekosten: Wer zahlt und welche Hilfen gibt es?
Das Wichtigste in Kürze
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Der Eigenanteil im Pflegeheim beträgt im Schnitt über 2.500 € monatlich. Staatliche Hilfen wie „Hilfe zur Pflege" und der Entlastungszuschlag können die Belastung deutlich senken.
Was die Pflegekasse zahlt — und was nicht
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung konzipiert. Sie übernimmt einen festen Zuschuss, der die tatsächlichen Kosten selten vollständig deckt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der Pflege.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Stationär |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — | 125 € Entlastung |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 761 € | 770 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.432 € | 1.262 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.778 € | 1.775 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.200 € | 2.005 € |
Der Eigenanteil im Pflegeheim
Im Pflegeheim setzt sich der Eigenanteil aus drei Komponenten zusammen:
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): Der pflegebedingte Eigenanteil, der für alle Pflegegrade in einer Einrichtung gleich hoch ist — im Schnitt rund 1.000–1.200 € monatlich.
- Unterkunft und Verpflegung: Durchschnittlich 800–1.000 € monatlich.
- Investitionskosten: Für Gebäude und Ausstattung — ca. 400–600 € monatlich, je nach Bundesland und Einrichtung.
Entlastungszuschlag seit 2022
Seit 2022 erhalten Pflegeheimbewohner einen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Verweildauer steigt: 5 % im ersten Jahr, 25 % im zweiten Jahr, 45 % im dritten Jahr und 70 % ab dem vierten Jahr.
Finanzierungshilfen bei Pflegebedürftigkeit
Hilfe zur Pflege (Sozialamt)
Wer die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen kann, hat Anspruch auf „Hilfe zur Pflege" nach dem SGB XII. Der Antrag wird beim Sozialamt gestellt. Das Schonvermögen beträgt 10.000 € pro Person.
Wohngeld
Pflegebedürftige mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen — auch für die Unterkunftskosten im Pflegeheim. Seit der Wohngeldreform 2023 haben deutlich mehr Haushalte Anspruch.
Entlastungsbetrag
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten einen Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht genutzte Beträge können ins Folgequartal übertragen werden.
Elternunterhalt: Müssen Kinder zahlen?
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 werden Kinder erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 100.000 € zum Unterhalt herangezogen. Für die große Mehrheit der Familien bedeutet das: Das Sozialamt übernimmt die Kosten, die nicht durch Pflegekasse und Eigenanteil gedeckt sind.